(openPR) Eine Hundehaftpflichtversicherung ist für private Hundehalter ein unverzichtbarer Schutz, denn er ist für jeden Schaden verantwortlich, den das Tier verursacht. Dabei spielt die Frage des Verschuldens keine Rolle, der Hundehalter haftet unabhängig davon mit seinem ganzen Vermögen. Allerdings greift die Hundehalterhaftpflicht nur bei privater Hundehaltung. Wer die Tiere gewerblich oder betrieblich einsetzt, darf sich nicht auf den Schutz der privaten Hundehaftpflichtversicherung berufen. Damit stehen gewerbliche Hundehalter vor der Herausforderung, einen passenden Versicherungsschutz zu finden. Verschärft wird die Situation dadurch, dass die Schäden aus einer gewerblichen oder betrieblichen Hundehaltung keinesfalls geringer sind als bei privaten Hundehaltern. Was also kann ein Hundebesitzer in dieser Situation tun?
So unterscheiden sich private und gewerbliche Haltung
Das Versicherungsrecht trennt die private Hundehaltung streng von der gewerblichen oder der betrieblichen Tierhaltung. Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal besteht in der Gewinnerzielungsabsicht. So lange ein Tierhalter seinen Hund in seinem privaten Haushalt hält und ihn lediglich als Begleiter und Mitglied der Familie hält, handelt es sich um eine private Tierhaltung. Wenn Hunde gezüchtet werden, wenn es sich um den Kauf und Verkauf von Rassehunden handelt oder wenn in irgendeiner Form Gewinne aus Hundeschauen mit dem Tier erzielt werden, handelt es sich nicht mehr um eine Form der privaten Hundehaltung. Auch Hundeschulen arbeiten gewinnorientiert, so dass sie über die private Hundehaltung hinaus gehen. Selbst wenn der Hundehalter in diesen Fällen eine private Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, greift diese nicht bei Schäden, die das Tier verursacht. Als Hundehalter muss man diese Differenzierung genau kennen. Im schlimmsten Fall lehnt der Versicherer nämlich die Leistung aus der Hundehaftpflichtversicherung ab, wenn das Tier gewerblich oder betrieblich verwendet wird. Der Versicherte ist dann gezwungen, selbst für den entstandenen Schaden aufzukommen. Dieser kann im Einzelfall erheblich sein und über das Schadensmaß eines privaten Hundehalters hinaus gehen. Wie hoch zum Beispiel die Mindestdeckungssumme im privaten Bereich sein sollte, erfährt man auf https://www.hundehaftpflichtversicherungen-vergleich.de/hundehaftpflichtversicherung-leistungen/
Enormes Schadensrisiko für gewerbliche Halter
Wer Hunde gewerblich hält oder mit Gewinnerzielungsabsicht züchtet, hat meist mehr als ein Tier zur Haltung im Zwinger. Somit potenziert sich das Risiko eines Schadens. Die Gefahr vergrößert sich also schon dadurch, dass meist mehr als ein Tier gehalten wird. Sie wird aber auch dadurch größer, dass bei gewerblicher Hundehaltung oft mehrere Hunde aufeinandertreffen. Ein Versicherer wird in dieser Situation davon ausgehen, dass sich das Versicherungsrisiko erhöht. Als Hundehalter sollte man somit die Gefahr keinesfalls unterschätzen, die sich aus der gewerblichen Tierhaltung ergeben kann. Mehr noch als bei der privaten Haltung sollte man sich um eine vernünftige Absicherung kümmern, denn die Verpflichtung zum Schadenersatz bleibt unabhängig vom Verschulden weiterhin bestehen. Ein gewerblicher Hundehalter könnte also in den finanziellen Ruin stürzen, wenn durch die Tiere ein Schaden verursacht wird und keine Versicherung dafür aufkommt.
Die Betriebshaftpflicht als Alternative
Welcher Versicherungsschutz für gewerbliche Tierhalter empfehlenswert ist, hängt natürlich von den individuellen Umständen ab. Die Betriebshaftpflicht wird üblicherweise als Versicherung herangezogen, um das Haftpflichtrisiko im betrieblichen und gewerblichen Bereich abzudecken. Sie kann eine interessante Alternative für gewerbliche Hundehalter sein. Die Höhe der Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden richtet sich dann nach dem Umfang der Geschäftstätigkeit. Sie sollte individuell passend zum Versicherungsrisiko gewählt werden.