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Berliner Gartenfreunde zu den Koalitionsverhandlungen der 18. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses

05.10.201616:21 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) In den bevorstehenden Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke wird das Regierungsprogramm für die 18. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses Berlin verhandelt. Angesichts der großen Herausforderungen auf dem Weg zu einer verantwortungsvollen Stadtentwicklungspolitik im Sinne einer grünen sozialen Stadt fordert der Landesverband Berlin der Gartenfreunde den künftigen Berliner Senat auf, die Berliner Kleingartenanlagen als Bestandteil der grünen Infrastruktur in der Stadtentwicklungspolitik fest zu verankern, ihren Erhalt dauerhaft abzusichern sowie die Interessen der „grünen Stadt“ mit der „wachsenden Stadt“ in Einklang zu bringen.



Daher fordert der Landesverband Berlin:

Perspektive, Planungssicherheit, Verbindlichkeit, denn ohne den Boden kein Kleingartenverein und damit keine Leistungen für das Land, die Kieze und Quartiere, für Kitas und Schulen, keine Erholung, keine stadtklimatische Entlastung, aber verlorenes Naturerleben, zerstörte und für immer vernichtete Biodiversität und Artenvielfalt, ganz zu schweigen von den kulturellen und gesundheitlichen Aspekten des Gärtnerns.

Folgende Bereiche müssen die Verhandlungsparteien aus Sicht der Berliner Kleingärtnerinnen und Kleingärtner für das Regierungsprogramm der nächsten fünf Jahre fokussieren:

Kleingärten als Teil der grünen Infrastruktur - Kleingärten sind als öffentliches Grün Teil der grünen Infrastruktur der Stadt und Kieze. Wie jede andere Infrastruktur auch, müssen sie gepflegt, erhalten und weiterentwickelt werden. Die Landespolitik erkennt zunehmend die große Bedeutung, die das Stadtgrün hat. In der Folge wird auch immer stärker der große soziale und ökologische Wert anerkannt, den gut konzipierte Kleingartenanlagen für die Quartiersbewohner und das gesamte Stadtgrün haben.

In den Kleingärtnervereinen mit ihren rund einer Viertelmillion Gartennutzern befinden sich die Flächen und die bewährten Strukturen, die gemeinschaftliches Gärtnern ermöglichen. Neben der klassischen Form des Gärtnerns im Verein, bei der die Integration verschiedenster gesellschaftlicher Gruppen gleichsam nebenbei geleistet wird, finden sich Schul-, Kita- oder Mehrgenerationen- sowie Mitmachgärten. Die Bezirke und die Organisationen der Kleingärtner unternehmen große Anstrengungen, um durch Kleingärten den sozialen Zusammenhalt zu stärken und lebenswerte Stadtquartiere zu schaffen.

Bundeskleingartengesetz: Urban Gardening in seiner nachhaltigsten Form schützen - Kleingärten stellen eine besonders nachhaltige und bewährte Form des vieldiskutierten Urban Gardening auf öffentlichem Grün dar, dessen Potential in Zukunft noch besser auszuschöpfen ist. Kleingartenanlagen sind Teil der Daseinsvorsorge. Sie gehören als fester Bestandteil zur Grundausstattung der Stadt und brauchen öffentliche Förderung durch das Land.

Die Kleingärten können ihr Potential nur dann voll entfalten, wenn sie bedarfsgerecht weiterentwickelt werden, indem die Kleingärtnervereine eine besonders wichtige Funktion für das soziale Zusammenleben übernehmen. Gerade hieraus ist die Notwendigkeit besonders groß, den Bestand an Gärten zu modernisieren und an die demografische Entwicklung anzupassen. Das Potential der Kleingärten, das moderne Kleingartenparks gerade für Berlin mit hoher Flächennutzungskonkurrenz bieten können, ist noch nicht einmal ansatzweise ausgeschöpft. Durch großzügig und offen angelegte Kleingartenparks mit großem Anteil frei zugänglicher Gemeinschaftsflächen können die Kommunen ihren Bürgern statt vernachlässigter Grünflächen eine attraktive und abwechslungsreiche Landschaft bieten. Hier findet verantwortungsvolle Landespolitik, die sich für gleichwertige Lebensqualität in den Bezirken und Quartieren – unabhängig von ihrer finanziellen Situation – einsetzt, eine wichtige Aufgabe.

Interessen von Städtebau und Naturschutz miteinander in Einklang bringen - Innovative Politik wird sich dafür stark machen, auch bei Fragen der Eingriffs- und Ausgleichsregelung neue Wege zu gehen. Dies gilt gerade dann, wenn so Interessen des notwendigen Wohnungsbaus und des Naturschutzes miteinander in Einklang gebracht werden können: Daher sollten bei zukünftig anstehenden Neuregelungen von Kompensations- und Flächenausgleichsregelungen ökologisch aufgewertete Kleingartenanlagen als Ausgleichsflächen berücksichtigt werden. Dieser pragmatische Ansatz bringt für den Naturschutz mehr als der derzeit in Berlin faktisch stattfindende Verzicht auf Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen in der näheren Umgebung.

Was wir konkret fordern!

1. Den Schutz der Kleingärten als grüne Infrastruktur sichern durch:
- Bestellung des neuen Landeskleingartenbeirates mit einem parlamentarischen Auftrag,
- einen Vertrag (Regelwerk) zwischen dem Senat und dem Landesverband Berlin, der die Struktur und Stellung des Kleingartenbeirates nachhaltig sichert und die Grundlage für das Wirken des Landesverbandes als Partner der Politik und Verwaltung bildet,
- Konzipierung und Inkraftsetzung eines verbindlichen, auf Entwicklung ausgerichteten Kleingartenentwicklungsplanes,
- Änderung des Flächennutzungsplanes für alle Kleingartenanlagen, die aus der Sicht der Bezirke als Grünflächen verbindlich erhalten werden sollen,
- notwendige Umwidmungen von Kleingartenanlagen nur mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses.


2. Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Kleingärten fördern durch:
- neue Kleingartenanlagen bei Bedarf im Rahmen von neuen größeren Maßnahmen des Geschosswohnungsbaus grundsätzlich im Bebauungsplanverfahren als Regelbestandteil vorsehen,
- Kleingärten in den Programmen der Städtebauförderung und in weiteren zukünftigen Infrastrukturprogrammen explizit als mögliche Adressaten für Maßnahmen festschreiben,
- Erschließung von Finanzierungsinstrumenten oder Fördermöglichkeiten auf Landesebene, die konkret zum Einsatz kommen können.

3. Bei zukünftig anstehenden Neuregelungen von Kompensations- und Flächenausgleichsregelungen ökologisch aufgewertete Kleingartenanlagen als Ausgleichsflächen anerkennen durch:
- Förderung von Modellprojekten durch die Landespolitik,
- Einsatz von Ausgleichs- und Erhaltungsmaßnahmen zur Umgestaltung von erhaltungswürdigen Kleingartenanlagen,
- Planung neuer Kleingartenflächen mit allen großen Wohnungsneubauvorhaben,
- Ausweisung von Ersatzflächen für Kleingartenanlagen,
- Pilotprojekte zur Einrichtung von Kleingärten auf geeigneten Abstandsgrünflächen größerer Geschosswohnungsanlagen der Wohnungsbaugesellschaften/Wohn-genossenschaften oder privater Investoren.

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