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Gekündigte LV - Geld zurückfordern!

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Gekündigte LV - Geld zurückfordern!
Gekündigte LV - Geld zurückfordern!

(openPR) Eine Lebensversicherung läuft meist 30 Jahre oder länger. Jedoch halten nur die wenigsten Kunden bis zum Ende durch. Rund 50 Prozent aller Versicherungspolicen werden storniert.
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Die gute Nachricht: Wer vorzeitig seine Lebensversicherung gekündigt hat, kann auf einen Nachschlag hoffen. Denn fast alle Gesellschaften haben zu viele und zu hohe Stornokosten von ihren Kunden kassiert. Auch die ausgezahlten Rückkaufswerte waren zu gering angesetzt. Lesen Sie, wer davon betroffen ist und wie man Geld zurückfordern kann.



Zeitraum. Geld zurückfordern können Versicherte, die eine Kapitallebensversicherung, eine private Rentenversicherung oder eine fondsgebundene Rentenversicherung zwischen Ende Juli 1994 und Ende Dezember 2007 abgeschlossen und vorzeitig gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben. Beitragsfrei bedeutet, den Vertrag über eine bestimmte Zeit ruhen zu lassen und Ratenzahlungen werden gestoppt.

Urteil. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Klage gegen die Versicherer ins Rollen gebracht. Hintergrund ist eine Entscheidung des Stuttgarter Oberlandesgerichts (Az. 2 U 138/10), wonach etliche Vertragsbedingungen der Lebens- und Rentenversicherungen ungültig sind. Das Gericht gab der Verbraucherzentrale recht: Die Rückzahlungen der Betroffenen müssen neu berechnet und die Stornogebühren zurückerstattet werden. Die monierten kundenunfreundlichen Regelungen standen bis Ende 2007 bei der gesamten Branche in den Verträgen. So können nicht nur Versicherte der Allianz, sondern auch vom Deutschen Ring, von Ergo, Generali und Signal Iduna Geld zurückverlangen. Weitere Verfahren gegen andere Versicherer laufen bereits. Dazu gehören die Aachener Münchener, HDI Gerling, Zürich, BHW, R+V, Skandia, Victoria und die Nürnberger Versicherung.

Ombudsmann. Allerdings kann den Versicherten noch die sogenannte Verjährung einen Strich durch die Rechnung machen. Der Anspruch auf Nachzahlung verjährt drei Jahre nach Vertragsende, verfällt. Pech hat also, wer die besagten Verträge bereits 2007 gekündigt hat. Wer im Jahre 2008 und 2009 kündigte ebenfalls. In diesen Fällen hätten die Kunden die Verjährung nur mit einem Antrag beim Versicherungsombudsmann aufhalten können.
Großer Andrang bei der Schlichtungsstelle

Der Schlichter versucht, mit der Gesellschaft eine Einigung herzustellen. Er arbeitet kostenlos, nur für Porto und Telefon fällt ein kleiner Obolus an. Wer nicht die Schlichtungsstelle einschalten wollte, hätte auch mit einem Schreiben samt Nachzahlungsaufforderung den gleichen Effekt erzielt.
Anders hingegen sieht es jedoch für die in 2010 gekündigten Policen aus. Es ist jedoch Eile geboten. Die Frist läuft noch in diesem Jahr ab. Kunden sollten also schnell handeln und ihr Geld vom Versicherer zurückfordern.

Handeln. Selbst Kunden, die ihre Policen bei Gesellschaften haben, die noch nicht verurteilt wurden, haben ähnliche Klauseln in ihren Verträgen. Daher sollten auch sie, sofern deren Policen die genannten Voraussetzungen erfüllen, die Rückzahlung der Stornogebühren schriftlich verlangen.
Der Aufwand lohnt sich: Die Verbraucherzentrale Hamburg hat ausgerechnet, dass Kunden rund 500 Euro auf ihr Konto zurückbekommen würden. In manchen Fällen sogar bis zu 1.000 Euro.
Tipp
• Versicherte haben Anspruch darauf zu erfahren, wie sich die Auszahlung bei Kündigung zusammensetzt.
• Wer seine Lebensversicherung kündigt, muss vom Versicherer mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge zurückbekommen

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S4F News & Communication Ltd
Herr Uwe Hugo Zuch
Corderale Road The Picass
WF15PF Wakefield, West Yorkshire

fon ..: Telefon: 0209-977470
web ..: http://www.help24.de
email : E-Mail

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