(openPR) (BV-H e.V. - Berlin, den 15.7.2016) - Spätestens seit Gert Postel, der es als Postzusteller in den 1990er Jahren bis zum Chefarzt einer psychiatrischen Klinik gebracht hatte, weiß man um die Problematik: es gibt in Deutschland keine Möglichkeit, eine ärztliche Berufserlaubnis und sonstige berufliche Qualifikationen kurzfristig zu überprüfen. Weder die für die Berufsaufsicht zuständigen Ärztekammern noch die Approbationsbehörden der Bundesländer, haben bis heute ein Kommunikationssystem etabliert, das eine solche Überprüfung von Ärztlichen Qualifikationen und Urkunden erlaubt. Spätestens an der Ärztekammergrenze ist Schluss.
Der Bundesverband der Honorarärzte (BV-H e.V.) hat bereits im Jahr 2012 ein Zertifikat aufgebaut, dass hier zu einer erhöhten Sicherheit führen soll. Gerade im Fall von Honorarärzten - das sind Ärzte, die oft nur wenige Tage zu Vertretungszwecken im Einsatz sind - ist die gesetzlich geforderte Überprüfung von Qualifikationen durch den Auftraggeber praktisch nicht möglich. Das BV-H-Zertifikat beinhaltet unter anderem die Prüfung aller relevanter Urkunden und Qualifikationen bei den ausstellenden Behörden und Institutionen und kann beim BV-H e.V. beantragt werden. Daneben beinhaltet es weitere Punkte, die eine rechtssichere Zusammenarbeit mit qualifizierten Ärzten ermöglichen.
Informationen zur Zertifizierung haben wir auf unserer Homepage www.bv-honoraraerzte.de unter dem Punkt Zertifikat zusammengestellt. Dort finden Interessierte auch das entsprechende Antragsformular.









