(openPR) Zeit für einen Sichtwechsel bei der „Frühchen-Versorgung“ in Deutschland
(Regensburg, 07. Januar 2013) Selten sind die Dinge so, wie sie auf den ersten Blick erscheinen. Dies trifft auch auf die Versorgung von frühgeborenen Kindern in Deutschland zu. Am 18. Dezember entschied der 1. Senats des Bundessozialgerichtes in Kassel, dass Kinderkliniken nicht mehr 30 zu früh geborene Kinder unter 1.250 Gramm, sondern „nur“ 14 dieser Frühchen pro Jahr versorgen müssen, um an der Versorgung weiter teilnehmen zu dürfen. Seitdem ist das Thema wieder in aller Munde, oftmals sehr emotional.
Gerade aber weil es um die Kleinsten der Kleinen geht, um Kinder, die Deutschland doch so dringend braucht, lohnt es sich, einen zweiten Blick auf das Urteil und seine Folgen zu werfen. Denn es ist Zeit für einen Sichtwechsel bei der Frühchen-Versorgung in Deutschland!
Versorgung von Risikoschwangeren in der Krise
Wie schon der Begriff „Frühgeborene“ an sich besagt, handelt es sich bei diesem Thema weniger um ein Problem der Kinderheilkunde, sondern wohl eher um eines der Behandlung von schwangeren Frauen und werdenden Müttern. Wie schon ein OECD-Bericht vor einigen Jahren besagte, liegt einer der Gründe für den relativ schlechten von Deutschland im Mittelfeld hinsichtlich der Säuglingssterblichkeit darin begründet, dass man sich hierzulande nicht angemessen genug um risikoschwangere Frauen bemüht. Dieser Trend könnte schlimmstenfalls noch durch den Umstand zunehmen, dass wegen nicht mehr tragbarer Haftpflichtversicherungs-Prämien vielerorts Geburtsabteilungen kleinerer Krankenhäuser schließen (müssen) und Hebammen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Gerade Flächenregionen sind von diesem Ausbluten in der Geburtshilfe bedroht. Wer kümmert sich denn dort noch in einigermaßen erreichbarer Nähe um Risikoschwangere?
Klinikfinanzierung belohnt frühere Entbindung
Ein weiterer Aspekt, der in der aktuellen Diskussion völlig vernachlässigt wird, liegt in der Finanzierung von (Kinder-)Kliniken begründet. Zunehmend kommen auch von den medizinischen Fachverbänden Klagen über das System der Fallpauschalen-Finanzierung der Krankenhäuser. Denn damit werden oftmals falsche Anreize geschaffen. Für solche „Fehler im System“ ist die medizinische Versorgung von Frühgeborenen ein geradezu klassisches Beispiel: Jeder einzelne Tag, den ein Baby bei drohender Frühgeburt länger im Mutterleib geschützt wachsen kann, ist ein gewonnener Tag für Mutter und Kind. Nicht aber für die Klinik. Finanziell gesehen wird die intensive Betreuung einer Mutter mit vorzeitigen Geburtsbestrebungen durch Ärzte und Pflegekräfte der Klinik nicht belohnt. Für eine Klinik und damit für die regionale Bevölkerung kann dies jedoch weitreichende Folgen haben. Sinkt nämlich die Zahl der versorgten Frühgeborenen unter eine Mindestzahl (beabsichtigt war, diese Zahl von 14 auf 30 oder gar 50 zu erhöhen), darf die Klinik an der Versorgung nicht mehr teilnehmen.
Ein Beispiel hierfür ist eine Kinderklinik im Süden Bayerns, in der im Jahr 2009 noch 55 Frühgeborene unter 1.250 Gramm auf die Welt kamen. Ein Jahr später musste das Krankenhaus plötzlich nur noch 23 Kinder unter dieser Gewichtsgrenze versorgen. Im Jahr 2012 ist sie sogar unter die „Mindestmenge“ von 14 Säuglingen unter 1.250 Gramm gefallen. Was war passiert? Hat hier der „demografische Faktor“ schon gegriffen? Wurden die Patientinnen zur Entbindung in andere Kliniken verlegt? Mitnichten! Diese Klinik hatte einen neuen Geburtshelfer (Facharzt für Geburtshilfe) bekommen, der mit messbarem Erfolg alles daran setzt, drohende Frühgeburten zu vermeiden.
Bei der derzeit gültigen Fallpauschalen-Finanzierung der Kliniken ist ein solcher Geburtshelfer eigentlich mit das Schlimmste, was der Verwaltung dieser Klinik passieren kann. Für die betroffenen Babys und ihre Familien aber – und letztlich für unsere ganze Gesellschaft – ist dieser Arzt kaum mit Gold aufzuwiegen. Den das oberste Gebot muss doch sein, Frühgeburten zu verhindern.
Für einen Paradigmenwechsel: Fallpauschalen in der Behandlung von Kindern endlich abschaffen!
Es ist wirklich an der Zeit für einen Sichtwechsel. Australien, das „Mutterland“ des Systems der deutschen Klinikfinanzierung, hat von Beginn an die Versorgung der Kinder aus der Fallpauschalen-Finanzierung ausgenommen. Entsprechende australische Studien belegen immer wieder die Richtigkeit dieser Ausnahme-Regelung. Auch für Deutschland wäre es dringend an der Zeit, die gesamte Kinderversorgung, und erst recht die der Frühchen, aus diesem ökonomisierten System herauszunehmen.
Damit hätten alle Ärzte wieder die Möglichkeit, sich dem zu widmen, wofür sie an Beginn Ihrer beruflichen Laufbahn angetreten sind: der bestmöglichen Versorgung ihrer Patienten. Die derzeitigen Diskussionen dagegen sind des Gegenstandes unwürdig und beeinträchtigen immer wieder das an sich sehr gute und vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis.











