Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
(openPR) In nur etwa zwei Jahren muss Ihre komplette Datenschutzorganisation auf EU-Recht umgestellt sein. Je früher Unternehmen damit beginnen, desto schneller kann sich das Unternehmen auf diesen Änderungsprozess einstellen.
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung gibt Bestellung, Stellung im Unternehmen und Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor. Somit tritt eine europaweite geltende Pflicht in Kraft, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Diese Regelung gilt für Unternehmen, die mit dem Umgang von sensiblen Daten (Daten die dem Amts- und Berufsgeheimnis unterliegen) betroffen sind.
Datenschutzbeauftragte betreuen und pflegen das Datenschutzmanagement und sichern die Kontrolle der Wirksamkeit sowie die Weiterentwicklung des Datenschutzes im Unternehmen. Dazu gehören auch die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter.
Die microPLAN empfiehlt nicht nur eine frühzeitige Planung, sondern prüft auch die datenschutzrechtliche Umsetzung in Unternehmen, führen eine Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes durch und steht beratend gerne zur Verfügung.
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