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Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?

27.07.200511:35 UhrIT, New Media & Software
Bild: Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?
EDV-Beratung PULTAR GmbH
EDV-Beratung PULTAR GmbH

(openPR) EDV-Beratung PULTAR als Alternative zu firmeneigener Datenschutzlösung

Die gesetzliche Verpflichtung für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) betrifft zahlreiche Unternehmen in Deutschland. Geeignetes Personal steht oftmals nicht zur Verfügung oder ist nur schwer mit seinen ursächlichen Aufgaben in Einklang zu bringen. Als Alternative bietet sich die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten an. Der Wirtschaftsinformatiker Harald Pultar ist in dieser Funktion seit Jahren für viele Betriebe und Freiberufler tätig.



Die Anforderungen an einen Datenschutzbeauftragten sind umfangreich. Neben herausragenden IT-Kenntnissen wird die Fachkunde zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie zu anderen Gesetzen zum Datenschutz vorausgesetzt. Außerdem werden organisatorische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse, psychologisches Einfühlungsvermögen und didaktische Fähigkeiten für notwendig gehalten. Harald Pultar, Geschäftsführer der von ihm gegründeten Mainzer EDV-Beratung PULTAR GmbH, zu den Schwierigkeiten, die Betrieben aus der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten entstehen. „Der mögliche Personenkreis ist eingegrenzt, da die Position des DSB in Konkurrenz zur Geschäftsführung, zum Personal- und IT-Leiter steht.“

„Es stellt sich die Frage, wer dann noch für die Position geeignet ist und welche Schulungsmaßnahmen notwendig sind, Mitarbeiter diesbezüglich auszubilden und welche Kosten daraus resultieren“, so Pultar weiter. „Alternativ bietet sich die Bestellung eines externen DSB an. Dieser bringt die geforderten Eignungen und Kenntnisse mit, ist auf die Aufgaben spezialisiert und verfügt über notwendige Kontakte zu Aufsichtsbehörden und Organisationen.“

Die Wirtschaftlichkeit einer externen Lösung lässt sich leicht nachvollziehen. Gegenüber den Beratungskosten eines externen Datenschutzbeauftragten stehen Aufwendungen des Unternehmens für die Aus- und Weiterbildung des internen Mitarbeiters sowie der Arbeitsausfall für Schulungsmaßnahmen und der Datenschutztätigkeit, in welcher der Mitarbeiter seiner ursprünglichen Aufgabe nicht zur Verfügung steht.

EDV-Beratung PULTAR GmbH
Das Leistungsspektrum des von Harald Pultar 1991 gegründeten Unternehmens umfasst Beratung in allen Bereichen der IT-Entwicklung und der IT-Sicherheit, des Projektmanagements und des Datenschutzes. Mit der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes hat sich das Unternehmen auf die Beratung zum Datenschutz für kleine und mittlere Unternehmen, Kanzleien und Praxen spezialisiert. Pultar übernimmt in Betrieben die Einführung des Datenschutzmanagements beziehungsweise die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten gemäß den gesetzlichen Anforderungen. Im Rahmen der Datenschutzberatung werden alle vom Gesetzgeber geforderten Leistungen erbracht: Einführung Datenschutzorganisation, technisch-organisatorischer Datenschutz, Prüfung IT-Sicherheit sowie Mitarbeiterschulung. Das Unternehmen ist Mitglied der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD).

Weitere Informationen unter www.pultar.de

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