(openPR) (Düsseldorf/Münster) – Am 10. Juni 2016 will die Landtagsmehrheit aus SPD, CDU und GRÜNE eine kommunale Sperrklausel für das Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen einführen.
Zwar hat der Verfassungsgerichtshof in zwei Entscheidungen eine derartige Sperrklausel für verfassungswidrig erklärt. Dies ficht aber diese 3 Parteien nicht an, diesen Verfassungsbruch erneut zu vollziehen.
"Der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW hatte in seinen Entscheidungen zu den Klagen der ÖDP von 1999 und 2008 klar festgestellt, dass dies nur bei einer schweren Störung der kommunalen Demokratie verfassungsgemäß sei", erklärt Gerd Kersting, Landesvorstandsmitglied der ÖDP NRW. Die Großparteien SPD, CDU und GRÜNE seien jedoch jeden Nachweis einer derartigen Störung schuldig geblieben.
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalens wird diesen undemokratischen Verfassungsbruch nicht hinnehmen und hat sich mit anderen Kommunalparteien in NRW in der Kommunalparteienkonferenz Nordrhein-Westfalen zusammengeschlossen, um diesen neuerlichen Anschlag auf die kommunale Demokratie durch eine weitere Entscheidung des Verfassungsgerichts zu kippen.













