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TTIP: Transatlantisches Freihandelsabkommen würde Arbeitsplätze sichern

09.05.201612:00 UhrVereine & Verbände

(openPR) Die Veröffentlichung der TTIP-Verhandlungspapiere in der ersten Mai-Woche zeigt: Die USA wollen deutlich besseren Marktzugang zum europäischen Markt für Lebensmittel. Dazu sollen Zölle sinken und Zugangsbeschränkungen fallen. Genau dasselbe fordert die obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie.



Die deutsche obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie exportiert Waren im Wert von ca. 26 Millionen Euro in die USA – zu etwa gleichen Teilen Konfitüren, tiefgekühlte Kartoffelprodukte und feinsaures Gemüse, z. B. Gurken, Cornichons und Sauerkraut. Diese Exporte helfen mit, die rund 20.000 Arbeitsplätze in der Branche zu sichern. Mit einem transatlantisches Freihandelsabkommen könnten Exportchancen noch besser genutzt werden.

1. Zölle

Bei der Einfuhr in die USA werden – niedrige und hohe –Zölle fällig. Die angewandten Einfuhrzölle der USA rangieren für diese Produkte zwischen 1,3 und 14,9 Prozent. Sie liegen umso höher, je größer das Handelsvolumen zwischen Deutschland und den USA ist. Für die Unternehmen der obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie wäre eine Senkung dieser Zölle auf Null ein deutlicher Kostenvorteil.

2. „Nichttarifäre“ Handelshemmnisse

Exporte in die USA werden aber noch stärker durch rechtliche Handelshemmnisse erschwert. So gibt es in der EU andere Zulassungsverfahren für Lebensmittel als in den USA – die Standards sind aber deswegen nicht niedriger als die der EU. Der BOGK fordert daher eine gegenseitige Anerkennung der Zulassungsvorschriften. Dies wäre insbesondere für feinsaures Gemüse wichtig, für das in den USA eine äußerst komplexe eigene Regelung besteht. Kurz gefasst: Wenn ein Lebensmittel auf der einen Seite des Atlantiks für sicher gehalten wird, soll es auf der anderen Seite nicht nochmal eine Testprozedur durchlaufen müssen.

Weiterhin wirken uneinheitliche Grenzwerte für Rückstandshöchstmengen einiger Pflanzenschutzmittel bzw. die insgesamt uneinheitliche Gesetzeslage in diesem Bereich als nicht-tarifäres Handelshemmnis. Der Warenaustausch für einige Produkte wie z. B. Fruchtmuse und Linsen wird dadurch eingeschränkt. Der BOGK fordert daher hier eine Harmonisierung, ohne das hohe Schutzniveau der EU aufzugeben. Eine vollständige Angleichung von Standards wäre allerdings ein Mammutprogramm, das nicht gelingen könnte. Davon ist daher bei TTIP gar nicht die Rede.

3. Schutz geographischer Herkunftsangaben

Ganz wesentlich für die obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie ist schließlich die Aufrechterhaltung des Schutzes geographischer Herkunftsangaben für regionale Spezialitäten. Obst- und Gemüseerzeugnisse mit einer „geschützten geographischen Angabe“ (g. g. A.) haben besonders große Exportchancen. Um einen umfassenden und gleichwertigen Schutz regionaler Produkte in den USA und in der EU zu gewährleisten, muss das transatlantische Freihandelsabkommen daher die geschützten Ursprungsbezeichnungen der EU respektieren.

Mit Kopfschütteln haben die Mitglieder des BOGK erneut verfolgt, mit welcher Vehemenz teilweise gegen TTIP argumentiert wird. Die Bedenken, das Abkommen könne Sicherheitsstandards für Lebensmittel in der EU verringern, teilt der BOGK nicht. Im Gegenteil: TTIP könnte der deutschen Industrie die Chance eröffnen, die Kunden auf der anderen Seite des Atlantiks von der hohen Qualität deutscher Produkte aus Obst, Gemüse und Kartoffeln zu überzeugen.

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