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Grenzen des Zulässigen in der Kunst

14.06.200608:52 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Grenzen des Zulässigen in der Kunst
Geschmacklos oder künstlerisch wertvoll? Kulturkritik von Dieter Wagner.
Geschmacklos oder künstlerisch wertvoll? Kulturkritik von Dieter Wagner.

(openPR) Die gerade wieder sehr aktuelle Diskussion um das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Freiheit der Kunst auf der einen, und der Ruf nach (selbst- oder fremdauferlegter) Beschränkung oder Zensur auf der anderen Seite - in Gang gesetzt von Karikaturen, Satiren, Filmen oder Happenings mit geköpften Hühnern - verweisen in exemplarischer Weise auf den traditionell gern verfolgten, selten aber genügend beantworteten Fragenkomplex, was denn überhaupt Kunst sei, was Kunst zu Kunst mache, wozu Kunst da sei, und was als der Wert von Kunst im Sinne eines „künstlerisch Wertvollen“ zu begreifen sei. In Nuce: es geht um die Frage nach Wesen und Bedeutung von Kunst. Denn erst von dorther lässt sich erörtern, was Kunst darf, und ob es verbindliche Grenzen des Zulässigen für Kunst und Künstler gibt.



Was die Suche nach einer letzten verbindlichen Entscheidungsinstanz, die für „Kunst“ im weitesten Sinne zuständig wäre (oder ist), schwierig macht, ist offenbar die Tatsache, dass Kunst in Form von Werken, die Gefallen oder Missfallen erwecken, und demgemäss auf Zustimmung oder Ablehnung stoßen können, zu einem nicht unwesentlichen Teil darin besteht, Gefühle oder Empfindungen darzustellen und zu erwecken, und eben auch deshalb auf die eine oder andere Weise zu „unterhalten“. Kunst, so mag man feststellen, macht es nachgerade aus, sich nicht im rein sachlich-objektiven Beschreiben und Wiedergeben von „nüchternen“, bloßen Fakten oder „Realem“ zu erschöpfen. Genauso wie die Rolle der Phantasie nicht außer Acht gelassen werden darf (und zwar sowohl auf Seiten des Schaffenden, als auch des Rezipierenden), gehört es unverzichtbar zur Kunst, gerade nicht sachlich zu sein.

Daraus soll und muss nicht ein zwangsläufiger Verzicht von Kunst auf jedwedes Stellungnehmen oder gar Provozieren folgen. Das Anliegen, Aufmerksamkeit, Nach- oder Überdenken, Besinnen und Innehalten anzumahnen oder zu forcieren, beispielsweise durch den Versuch, zu schockieren oder „vor den Kopf zu stoßen“, unterliegt keinen grundsätzlich andersgearteten Maßstäben, Vorgaben oder Kriterien, als denjenigen der Prüfung, wie, womit und wodurch ein gesetztes und für erstrebenswert befundenes Ziel verwirklicht werden kann. Auch künstlerisches Handeln bildet diesbezüglich keine Ausnahme, sondern erweist sich schlichtweg als einer von vielen Modi menschlichen Handelns, welcher der Überprüfung seiner Maximen oder Handlungsregeln hin auf Allgemeingültigkeit, Notwendigkeit und Widerspruchsfreiheit genügen muss.

Das Verfolgen eines Zieles, auch in der Kunst, und sollte es sich auch um bloße „Effekthascherei“ handeln, muss sich selbstverständlich die Frage gefallen lassen, welches Ziel, welcher Effekt erreicht werden soll, und ob selbiges oder selbiger überhaupt ein solches ist, das man erstreben wollen kann und darf, und schließlich, ob solches nicht auch durch den Einsatz anderer Mittel oder Methoden errungen werden kann.

Die unumstößliche Regel, nämlich nach Kräften zu unterlassen, Mitgeschöpfen jedweder Art vermeidbares Leid zuzufügen, steckt beim Verfolgen von Anliegen, welcher Herkunft und Art sie auch seien, klar die Grenzen des Zulässigen ab – hier bildet das künstlerische Tun keine Ausnahme.


Diese und weitere Überlegungen finden sich in der Juniausgabe des von dem Bonner Beratungsunternehmen Apeiron herausgegebenen „Philosophiemonatsbriefes“. Auf der Homepage des Unternehmens lässt sich die digitale Publikation zu philosophischen Themen kostenfrei via Email abonnieren. Behandelt wird jeweils ein klassisches philosophisches Thema anhand aktueller Diskussionen aus Politik und Gesellschaft. Abgerundet wird die Publikation mit einem Literaturtipp. Die aktuelle Ausgabe kann kostenfrei bestellt werden unter http://www.philosophieberatung.de - zusätzlich steht auch noch die Ausgabe Mai unter http://www.philosophieberatung.de/pbf_05-06.pdf zum Download bereit. Alle Vormonate finden sich darüber hinaus im Online-Archiv.

Apeiron Philosophieberatung, gegründet von der Bonner Philosophin Renate Miethner, ist ein dezidiert philosophisch ausgerichtetes Beratungsunternehmen. Renate Miethner studierte Philosophie an der Rheinischen Friedrich-Wilhems-Universität Bonn und arbeitete ausführlich über Kant und die erkenntnistheoretischen Ansätze des deutschen Idealismus. Seit 2005 praktiziert sie philosophische Beratung für Unternehmen, Journalisten, Politiktreibende und Privatpersonen.

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