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Kunde wackelt - Forderung einfach aufgeben?

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Der Gläubigerausschuss - eine Möglichkeit, die Kontrolle über zweifelhafte Forderungen zu behalten
Der Gläubigerausschuss - eine Möglichkeit, die Kontrolle über zweifelhafte Forderungen zu behalten

(openPR) Mit Inkrafttreten des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) am 01.02.2012 hat der Gesetzgeber zentrale Hebel im Insolvenzrecht verändert: Um Vorbehalte gegenüber den Möglichkeiten der Eigenverwaltung Rechnung zu tragen, wurde versucht, das Interesse an einer Beteiligung der Gläubiger an der Sanierung zu beleben.

"Bei professioneller Anwendung bietet die Eigenverwaltung umfangreiche Möglichkeiten an wirksamen Instrumenten zur Sanierung von Unternehmen" erklärt Herbert A. Geiger, GF der geiger company compass GmbH. "Allerdings sind leider nicht alle Krisenfälle für eine Sanierung geeignet", führt Herbert Geiger weiter aus. Deshalb werde vor Beginn der Tätigkeit bei Firmen, zu denen geiger company compass gerufen werde, immer eine Prüfung auf Sanierungsfähigkeit, Sanierungswürdigkeit und Sanierungsbereitschaft des Unternehmens durchgeführt.

Ein wesentliches Instrument für das Gelingen einer Sanierung unter Insolvenzschutz in Eigenverwaltung sei ein kompetent besetzter und kooperativ arbeitender Gläubigerausschuss. Dieser Ausschuss nimmt im Sanierungsverfahren die Stellung eines dem Aufsichtsrat ähnlichen Gremiums ein.

Zu den Voraussetzungen und Handlungsmöglichkeiten eines Engagements im Gläubigerausschuss hat Herbert A. Geiger, GF der geiger company compass GmbH in seinem Blog Stellung genommen:
http://www.geigercc.de/blog/articleid/26/gestaltungsmoeglichkeiten-wahrnehmen-der-glaeubigerausschuss-im-insolvenzverfahren

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