(openPR) Mit Meldung vom 11.11.2010 warnt das Bayerische Landeskriminalamt vor einer dreisten Zahlungsaufforderung eines Berliner Inkassounternehmens, das zur Zahlung von 108,40 Euro auffordert. Die Forderung stamme aus einer angeblichen telefonischen Anmeldung an einem kostenpflichtigen Gewinnspiel. Die Polizei geht laut deren Meldung momentan von einem gezielt betrügerischen Vorgehen der Inkassofirma aus, da allein in Bayern 90 Geschädigte bei der Polizei Anzeige erstatteten. Die Ermittlungsverfahren gegen den mutmaßlichen Versender werden in einem Sammelverfahren gebündelt.
Die Polizei rät bei Erhalt der Zahlungsaufforderungen aus Berlin dazu, sich nicht von dem Inkassounternehmen einschüchtern zu lassen. Man solle keine Zahlungen leisten, wenn nicht deren Berechtigung tatsächlich nachgewiesen sei. Vielmehr solle ein Widerspruch gegen die Forderung eingelegt werden.
Immer öfter komme es zu betrügerischen Vertragsabschlüssen, insbesondere auf Webseiten im Internet. Dort würden oft bewußt mißverständliche oder versteckte Hinweise auf die Kosten der Webseiten-Nutzung gegeben werden, die leicht zu übersehen sind. Der Verdacht auf einen betrügerischen Vertragsabschluß liege hier oft schnell nahe. Um die zweifelhaften Forderungen durchzusetzen, würden sehr schnell Inkassogesellschaften mit deren Beitreibung eingeschaltet werden. Liegt tatsächlich ein offensichtlich strafbares Vorgehen vor, macht sich das Inkassobüro ebenfalls strafbar, wenn es wider besseren Wissens eine unberechtigte Forderung gar mit Druck durchzusetzen versucht.
Im Gegensatz hierzu wird bei einem seriösen Forderungseinzug sich zunächst ein Bild von dem Kunden (Gläubiger) und dann von dessen Forderung (samt Berechtigung) gemacht. Oft genügt dabei der Nachweis eines Vertrages, einer Auftragsbestätigung, eines Lieferscheines oder einer Abnahme. Rechnung und Mahnung sind dann nur noch der Vollständigkeit halber aufzunehmen. Letztlich baut ein gutes Forderungsmanagement auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Kunde und Inkassodienstleister auf, die mit einer gemeinsamen Abstimmung zu beginnen hat. Bei dieser Abstimmung ist der Ablauf der Leistungen und das Mahnwesen des Kunden unter die Lupe zu nehmen. Wird der Ablauf abgestimmt, können offene Posten gezielt und sicher eingetrieben werden.










