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Datensicherung: Das Fundament in der IT-Sicherheit

08.06.200611:50 UhrIT, New Media & Software
Bild: Datensicherung: Das Fundament in der IT-Sicherheit
EDV-Beratung PULTAR GmbH
EDV-Beratung PULTAR GmbH

(openPR) Mainz, den 8. Juni 2006

Die Datensicherung ist einer der wesentlichsten Teilbereiche der IT-Sicherheit. Auf ihr basieren alle Maßnahmen, um Systeme und Daten teilweise oder komplett nach Ausfällen oder Verlusten, unabhängig von ihren Ursachen, wiederherzustellen. Was ein Unternehmen bei der Datensicherung beachten muss, verdeutlicht Harald Pultar, Datenschutzexperte und Geschäftsführer der Mainzer EDV-Beratung PULTAR GmbH.



Die Datensicherung innerhalb eines Unternehmens muss im Rahmen der allgemeinen IT-Sicherheitsrichtlinien verbindlich festgelegt werden. Konkrete Handlungsanweisungen sollten allen Mitarbeitern ausgehändigt werden, die aktiv mit Datensicherungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen betraut sind, aber auch den Mitarbeitern, die mit dem IT-System arbeiten. Damit wird gewährleistet, dass im Ernstfall Daten schnell und möglichst verlustfrei rekonstruiert werden können. „Regelmäßige Wiederherstellungsübungen sind dabei unerlässlich! Zu häufig zeigt sich erst im Schadensfall, dass die Datensicherung fehlerhaft ausgeführt wurde. Die Folge: der endgültige Verlust von Unternehmensdaten“, warnt der Datenschutzexperte Pultar.

Die Datensicherung ermöglicht die Rekonstruktion von verloren gegangenen Unternehmensdaten und gewährleistet ein schnelles Wiederanlaufen des IT-Systems in Notfallsituationen oder nach einem Systemausfall.„Soweit das Ziel. Die Kunst besteht nun darin“, so Pultar, „eine optimale Balance zwischen Aufwand und Nutzen zu erreichen, die mit einem effektiven Einsatz von Ressourcen, ein Höchstmaß an Sicherheit garantiert. Um dies zu gewährleisten, muss die Datensicherung sehr genau geplant, überwacht und immer wieder den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.“

Zur Prüfung, ob die Datensicherung zuverlässig funktioniert, bedarf es Tests in regelmäßigen Abständen. An diesen Übungen sollten alle Mitarbeiter teilnehmen, die auch im Ernstfall mit der Wiederherstellung der Unternehmensdaten betraut sind. Die einzelnen Schritte der Datensicherung und des Datenwiederaufbaus sollten für unterschiedliche Szenarien durchgespielt und verbindlich festgelegt und geschult werden. Im Idealfall weiß jeder Mitarbeiter, was im Ernstfall zu tun ist und welche Verständigungsketten es gibt.

Um ein optimales Datensicherungskonzept entwickeln zu können, müssen Umfang, Art, Verfahren und Verantwortlichkeiten festgelegt werden. Die Zuhilfenahme eines Experten bei der Planung und Überwachung entlastet den Betrieb und hilft bei der Beantwortung folgender sicherheitsrelevanter Fragen:

- Was muss gesichert werden?
- Wie häufig müssen bestimmte Daten gesichert werden?
- Welche Datensicherungsverfahren sollen zum Einsatz kommen?
- Wie erfolgt die Rücksicherung der Daten?
- Auf welchen Medien sollen die Daten gespeichert werden?
- Wie viele Datensicherungssätze werden benötigt?
- Wo werden die Sicherungssätze gelagert und wie werden sie gegen unautorisierte Zugriffe gesichert?
- Welche Mitarbeiter stehen als ständige Ansprechpartner zur Verfügung?
- Wer ist für die Durchführung der Wiederherstellungsübungen verantwortlich?

Über die EDV-Beratung PULTAR GmbH
Das Leistungsspektrum des von Harald Pultar 1991 gegründeten Unternehmens umfasst Beratung in allen Bereichen der IT-Entwicklung und der IT-Sicherheit, des Projektmanagements und des Datenschutzes. Mit der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes hat sich das Unternehmen auf die Beratung zum Datenschutz für kleine und mittlere Unternehmen, Kanzleien und Praxen spezialisiert. Pultar übernimmt in Betrieben die Einführung des Datenschutzmanagements beziehungsweise die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten gemäß den gesetzlichen Anforderungen. Der Datenschutzexperte hat die Zertifizierung zum Betrieblichen Datenschutzbeauftragten (GDDcert.) erfolgreich absolviert und dokumentiert mit dem Zertifikat gegenüber Kunden und Auftraggebern nachhaltig seine Qualifikation. Im Rahmen der Datenschutzberatung werden alle vom Gesetzgeber geforderten Leistungen erbracht: Einführung Datenschutzorganisation, technisch-organisatorischer Datenschutz, Prüfung IT-Sicherheit sowie Mitarbeiterschulung. Das Unternehmen ist Mitglied der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD).

Weitere Informationen unter www.pultar.de

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