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Kein Mindestlohntarifvertrag für die Zeitarbeit

06.06.200615:13 UhrVereine & Verbände

(openPR) AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V., weist entschieden Pressemeldungen über die angebliche Einführung eines DGB-Mindestlohntarifvertrages für die Zeitarbeitsbranche zurück.

Meldungen der letzten Tage, die den Eindruck erweckten, dass sich die Zeitarbeitsbranche auf die Einführung von Mindestlöhnen geeinigt habe, sind irreführend. "Es wird unterschlagen, dass mit dem AMP der mitgliederstärkste Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche ein deutliches Gegengewicht zu dem Vorhaben bildet, DGB-Mindesttarifverträge in unserer Branche einzuführen", sagte der AMP-Vorstandssprecher, Peter Mumme, heute in Berlin.



Es gibt ernstzunehmende rechtliche Bedenken gegen das Vorhaben, über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz Mindestlöhne für die Zeitarbeit einzuführen: Weil die Mehrzahl der Personaldienstleister die Tarifverträge des AMP anwendet, fallen definitiv nicht mehr als 50% der Zeitarbeitnehmer unter die Anwendung eines DGB-Zeitarbeitstarifvertrages, so dass eine der zwingenden Voraussetzung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen fehlt. Außerdem entfällt das notwendige ‚öffentliche Interesse’ an einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch den Minister für Arbeit und Soziales, weil die Zeitarbeit aufgrund der Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bereits zu fast 100% mit Tarifverträgen arbeitet. "Ein Regelungsinteresse für unsere Branche", machte Mumme deutlich, "ist beim besten Willen nicht erkennbar. Die fast vollständige Tarifierung der Zeitarbeit zeigt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Lage sind, die Löhne ohne die Politik zu regeln. Die Aushebelung von Tarifverträgen durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung dürfte auch mit der grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie nicht vereinbar sein."

Weiter stellte Mumme klar, dass sich die Mehrheit der Zeitarbeitsunternehmer gegen die 'Zwangseinführung' von DGB-Mindestlöhnen über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ausspreche. "Fast 1.000 Zeitarbeitsunternehmen mit mehr als 100.000 Mitarbeitern haben sich bewusst in unserem Verband organisiert, der mit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) einen modernen Tarifvertrag ausgehandelt hat, der weit über unsere Branche hinaus Aufmerksamkeit erlangt hat." Dass in den neuen Bundesländern fast ausschließlich und bei den nichtorganisierten Zeitarbeitsunternehmen in der großen Mehrzahl die AMP-Tarifverträge zur Anwendung kommen, dürfte Beleg für die Verbreitung dieses Tarifwerkes sein.

Der Versuch, an der Mehrheit der Zeitarbeitsunternehmer und ihrer Mitarbeiter vorbei einen Mindestlohntarifvertrag durchzusetzen, würde zu einem massiven Verlust von Arbeitsplätzen in der Zeitarbeitsbranche führen und den Jobmotor auf dem deutschen Arbeitsmarkt abwürgen. Gerade die Gruppe der Nicht- und Geringqualifizierten mit eher niedriger Produktivität – das Sorgenkind des deutschen Arbeitsmarktes – wäre besonders betroffen, denn diese Arbeitsplätze würden in Länder mit geringeren Lohnkosten ausgelagert.

Berlin, 06.06.2006


Kontakt:
AMP e.V., Kronenstraße 3, 10117 Berlin
Tel.: 030 / 20 60 98 – 0, Fax: 030 / 20 60 98 – 11
E-Mail: E-Mail, Internet: www.amp-info.de

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