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Presseerklärung des Aufsichtsrates der Harz AG

02.11.201010:14 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung

(openPR) Der Aufsichtsrat der Harz AG beschloss in seiner Sitzung am 08.10.2010 einstimmig, dass die 100%ige Tochter, die Pro Arbeit GmbH, ab dem 01.01.2011 den Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft BZA (Bundesverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.) / DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) anwendet.



Dieser Tarifwechsel sichert den Mitarbeitern künftig nach Ablauf der Probezeit die Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie bei längerer Betriebszugehörigkeit mehr Urlaubstage zu. Die Langfristigkeit der tariflich bereits vereinbarten Erhöhungen bis Ende 2012 schafft für die Mitarbeiter zuverlässige Einkommenssteigerungen. Ab dem Tarifwechsel zum 1. Januar 2011 sind in einem 3-Stufenplan Lohnerhöhungen vorgesehen. Zum 1. Mai 2011 wird der Lohn um 3,8 %, zum 1. November 2011 um weitere 1,7 % sowie zum 1. November 2012 um zusätzliche 2,4 % erhöht. Die Lohnsteigerungen betreffen die von der Pro Arbeit vorwiegend vereinbarte Lohngruppe. Außerdem wird bei einer ununterbrochenen Tätigkeit von 9 Monaten bei einem Kunden ein Zuschlag von 1,5 % gezahlt, der sich nach weiteren 3 Monaten auf 3,0 % erhöht.

Diese Entscheidung beruht auf einer tief greifenden Diskussion und Abwägung von Aufsichtsrat und Vorstand der AG sowie der Geschäftsführung der Pro Arbeit GmbH, die seit Ende 2009 geführt wurde. Sie sichert bestehende Kundenbeziehungen und unterstützt die Neukundengewinnung, gerade in der Stahl-, Metall- und Elektroindustrie, die sich in ihrer Tarifpolitik am DGB orientieren.

Die Pro Arbeit GmbH wird nach einer Unterbrechung in 2009 im Jahr 2010 wiederum eine Sonderzahlung aufgrund des zu erwartenden positiven Betriebsergebnisses an ihre Mitarbeiter leisten. 2009 war dies aufgrund der Wirtschaftskrise leider nicht möglich. Ausbildung und Qualifizierung der Mitarbeiter bleiben wie bisher neben der Sicherung einer hohen Qualität und Zuverlässigkeit die wichtigsten Ziele der Unternehmung.

Der Aufsichtsrat der Harz AG nimmt mit Befremden die kampagneartigen Angriffe in der Presse gegen die Harz AG und Pro Arbeit GmbH zur Kenntnis. Die Harz AG regt auch eine bundesweite gesetzgeberische Regelung für gerechte Lohnstandards in allen
Branchen und Regionen an. Sie unterstützt die Initiative der drei großen Verbände der Zeitarbeitsbranche, den beschlossenen Mindestlohntarifvertrag in das Entsendegesetz kurzfristig aufzunehmen. Damit ist die Bundesregierung in der Lage, den Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Auf jeden Fall könnten so ethische Wertnormen großflächig durchgesetzt und politische Lagerkämpfe vermieden werden.

Der Aufsichtsrat der Harz AG hat den Umgang mit dem Instrument Zeitarbeit schon immer besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt gewidmet und sieht vor dem Hintergrund des beschlossenen Tarifwechsels keine Veranlassung das Geschäftsmodell der Harz AG zu verändern. Danach werden die über die Zeitarbeit erwirtschafteten Erträge ausschließlich zur Finanzierung wirtschaftsfördernder Projekte und damit für die Regionalentwicklung eingesetzt. Vorbild für das Modell der Harz AG ist nach wie vor die Struktur der Wolfsburg AG. Diese beschäftigt mehrere Tausend Zeitarbeitnehmer und stellt über diesen Weg Beträge im 6-stelligen Bereich für die regionale Wirtschafts- und Standortentwicklung zur Verfügung.

Die Harz AG wird, unterstützt und getragen durch den Aufsichtsrat, ihre überwiegend projektorientierten wirtschaftsfördernden Aktivitäten zielstrebig im Interesse ihrer privaten und kommunalen Kunden ergebnisorientiert fortführen.

gez. Dieter F. Martin
Vorsitzender des Aufsichtsrates

gez. Dr. Thomas Müller
Vorstand

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