(openPR) Energieausweise - Wärmeschutz beim Wohnungsbau wird transparenter
Termographie eines Wohnhauses (Quelle: dpa-report / Hensel)
Ob Energieausweis oder Energiepass: Die Energieeffizienz von Wohngebäuden, aber auch anders genutzten Gebäuden, wird künftig auf dem Immobilienmarkt eine viel größere Rolle spielen als bisher. Dazu soll der Energieausweis für bestehende Gebäude beitragen, den Verkäufer oder Vermieter im Falle eines geplanten Verkaufs oder einer Vermietung den Kauf- und Mietinteressenten in Zukunft vorzeigen müssen.
Für Neubauten ist die Ausstellung von Energieausweisen schon lange - seit 1995 - vorgeschrieben, gegenwärtig aufgrund der Energieeinsparverordnung aus dem Jahre 2004. Für den Gebäudebestand ist es noch nicht ganz soweit: hier sind Energieausweise bisher nur bei wesentlichen Änderungen vorgeschrieben.
Die Bundesregierung hat jetzt die notwendigen Gesetzesänderungen vorbereitet, die im Laufe des Jahres dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden sollen. Damit soll die EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 2002/91/EG in nationales Recht umgesetzt werden. Der Referentenentwurf muss zur Zeit noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden.
Welche Informationen enthält der Energieausweis?
Der Energieausweis gibt mit einem bestimmten Energiekennwert überschlägig Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Die Energieeffizienz kann entweder als Energiebedarf des Gebäudes oder aber als Energiekennwert auf der Grundlage des gemessenen tatsächlichen Energieverbrauchs angegeben werden.
Unter Energiebedarf versteht man hauptsächlich die zum Heizen und für Warmwasser auf der Grundlage von Berechnungen benötigte Energie des Gebäudes. Dabei werden z. B. die subjektiven Gewohnheiten der Bewohner und die Lage des Gebäudes in Deutschland, nicht berücksichtigt. Das bedeutet: wie lange und wie warm die Bewohner eines Gebäudes heizen, wie lange sie die Fenster zum Lüften öffnen, wie viel Warmwasser sie zum Duschen benötigen, spielt keine Rolle; solche Faktoren werden objektiviert und als sog. standardisierte Randbedingungen, die in einer technischen Regel festgelegt sind, in die Rechnung einbezogen. Um den Energiebedarf zu errechnen, werden die energetische Qualität vor allem der Außenwände und des Dachs sowie der technischen Anlagen wie Heizkessel und der Anlagen für die Erwärmung des Wassers berücksichtigt. Die im Energieausweis angegebenen Werte beziehen sich auf das ganze Gebäude. Für einzelne Wohnungen lässt die Angabe keinen genauen Rückschluss zu. Viel wichtiger ist, dass der Energiebedarfswert - gerade weil er frei von individuellen und subjektiven Verhältnissen errechnet wird - keinerlei Rückschlüsse auf den konkreten Energieverbrauch eines einzelnen Haushalts erlaubt, auch nicht auf die Energiekosten.
Unter dem Energieverbrauchskennwert versteht man einen Wert, der aus dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre (gedacht ist an drei Jahre) ermittelt wird. Sodann werden, sofern sie das übliche Maß deutlich übersteigen, Wohnungsleerstände im Gebäude rechnerisch berücksichtigt und eine sog. Witterungsbereinigung des Verbrauchswertes vorgenommen. Mit der Witterungsbereinigung soll der ermittelte Energieverbrauch auf ein durchschnittliches Klima der letzten Jahre bezogen werden; damit wird der Einfluss von außergewöhnlichen Wetterverhältnissen wie besonders warmen oder kühlen Wintern sowie regionalen Unterschieden ausgeglichen. Da bei Gebäuden mit wenigen Wohneinheiten der Einfluss der Nutzungsgewohnheiten im Allgemeinen stärker auf den Energieverbrauchskennwert "durchschlägt" als bei größeren Wohngebäuden, ist für Gebäude mit nicht mehr als fünf Wohnungen zum Ausgleich ein Sicherheitszuschlag vorgesehen.
Grundsätzlich erlaubt der Energieausweis auf der Grundlage des gemessenen Verbrauchs - wie auch der Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Bedarfs - keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch des einzelnen Haushalts.
Der Referentenentwurf sieht vor, dass Verkäufer und Vermieter zwischen dem Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs und dem Energieausweis mit einem Energieverbrauchskennwert wählen dürfen.
Wem nutzt der Energieausweis?
Er ist sowohl für die Kauf- und Mietinteressenten als auch für die Eigentümer von Vorteil. Wer ein Gebäude oder eine Wohnung kaufen oder mieten will, kann anhand der Angaben im Energieausweis und des sog. Vergleichswertes einen überschlägigen Eindruck von der baulichen und anlagentechnischen energetischen Qualität des Gebäudes bekommen .
Verkäufer und Vermieter von Gebäuden mit guten energetischen Gebäudewerten dürften auf dem Immobilienmarkt umso größere Vorteile haben, desto mehr Gewicht die Kauf- und Mietinteressenten künftig auf gute Wärmedämmung und moderne Anlagentechnik legen.
Schließlich ist das Wissen um die Energieeffizienz eines Gebäudes auch Voraussetzung für Maßnahmen zur energetischen Verbesserung. Den Energieausweis begleiten deshalb grundsätzlich Modernisierungsempfehlungen zur kostengünstigen energetischen Verbesserung des Gebäudes.
Anreiz für Investitionen in Gebäude
Investitionen in Energiesparmaßnahmen zahlen sich oft schon nach kurzer Zeit aus. Und das bedeutet nicht nur einen Vorteil für den Geldbeutel, sondern auch für die Umwelt. Die Bundesregierung verspricht sich von der Einführung von Energieausweisen für bestehende Gebäude eine Belebung der Investitionen im Gebäudesektor und damit einen positiven Effekt auf den Arbeitsmarkt, wenn Energiesparmaßnahmen aufgrund der Informationen aus dem Ausweis vermehrt umgesetzt werden.
Auf dem Immobilienmarkt wird der Ausweis ein wichtiges Instrument im Wettbewerb werden. So wie es bei technischen Geräten oder Autos längst an der Tagesordnung ist, mit Energieeffizienz zu werben, wird sie auch hier bald ein wichtiges Entscheidungskriterium ausmachen.
Der Energieausweis bedeutet also ein Plus auf allen Ebenen:
• mehr Transparenz und mehr Wettbewerb auf dem Immobilienmarkt
• mehr Anreiz zur Energieeinsparung, damit auch zum Klimaschutz
• zusätzliche Arbeitsplätze.
Die Verbesserung der Transparenz ist eine wichtige Weichenstellung für die energetische Gebäudesanierung. Durch Energieausweis und das CO 2-Gebäudesanierungsprogramm der Bundesregierung wird ein starker Anreiz zur Verbesserung der Energiebilanz von Wohngebäuden geschaffen (siehe hierzu im Einzelnen die Informationen des BMVBS zum CO 2-Gebäudesanierungs¬programm)
Weitere Infos:
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