(openPR) Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsentwurf auf den Weg gebracht, der das bisher geltende Tierarzneimittelrecht ablösen soll. Im Fokus steht hierbei die Antibiotikareduzierung in der (Nutz-)Tierhaltung.
Allerdings gefährdet der Entwurf in seiner bisherigen Form die Therapievielfalt in der Tiermedizin und gleichzeitig würden auch die Einsatzmöglichkeiten von Alternativen zu Antibiotika eingeschränkt werden. Insbesondere pflanzliche und
homöopathische Stoffe, die der Prävention von Krankheiten oder der Gesunderhaltung der Tiere dienen, wären nicht mehr verfügbar, obwohl sie ohne Rückstände und Wartezeiten auskommen. Sie müssten einem kostenintensiven und aufwändigen Zulassungsverfahren für Tierarzneimittel unterzogen werden, das viele Hersteller nicht leisten können.
Tritt der Entwurf zur EU-Verordnung unverändert in Kraft, sind empfindliche Einschnitte in die Berufsfreiheit, die Therapie- und Methodenvielfalt sowie die Vermarktung alternativer Heilmittel, Futterergänzungen und Pflegeprodukte für Tiere vorprogrammiert. Für zahlreiche Berufsgruppen, darunter Hersteller, Tierfachhandel, Tierheilpraktiker und Verhaltenstherapeuten, könnte dies sogar das Aus für ihre berufliche Existenz bedeuten.
Der Verband „Artgerechte TierGesundheit e.V.“ (ATG) und die Kooperation der Tierheilpraktikerverbände haben in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche mit EU-Parlamentariern in Berlin und Brüssel geführt. Die Politiker zeigten sich betroffen über die geplanten Änderungen. Dennoch ist unklar, wie in der EU letztlich in dieser Sache entschieden wird. Deshalb hat der ATG Anfang November 2015 eine Online-Petition beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht, an der sich Gegner des Verordnungsentwurfs beteiligen können.












