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Reform des Insolvenzrechts: Das unkalkulierbare Risiko bleibt

(openPR) Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Reform des Insolvenzrechts beschlossen. Die Reform der Insolvenzanfechtung, wie sie vom Justizministerium bereits als Referentenentwurf vorgestellt wurde, hat damit die nächste Stufe erklommen. Das neue Gesetz soll mehr Rechtssicherheit schaffen, denn aktuell wissen viele Gläubiger nicht, ob sie Zahlungen von ihren Schuldnern nach Jahren eventuell wieder an den Insolvenzverwalter herausgeben müssen.



Doch Experten wie Marcus Sarafin, Geschäftsführer der Gesellschaft für Liquidität (GFL), sind sich sicher: „Der Gesetzesentwurf wird das unkalkulierbare Risiko nicht wesentlich einschränken.“ Dabei werden die Fälle in den kommenden Jahren zunehmen.

„An dem Grundauftrag des Insolvenzverwalters hat sich nichts geändert“, weist Sarafin auf das Kernproblem hin. „Er muss die gesamte Insolvenzmasse ermitteln und kann persönlich haftbar gemacht werden, wenn er dafür Instrumente wie die Insolvenzanfechtung nicht nutzt.“

Die Reform des Insolvenzrechts ist ein Schritt in die richtige Richtung. So können Forderungen nur noch dann angefochten werden, wenn der Gläubiger von der eingetretenen – und nicht mehr nur von der drohenden – Zahlungsunfähigkeit des Schuldners wusste. Eine vereinbarte Ratenzahlung wird nun etwa als Zeichen gewertet, dass der Andere nichts von der Zahlungsunfähigkeit wusste.

Doch ob die Neuregelungen in der Praxis wirklich greifen, bleibt abzuwarten. Eine vermeintlich wichtige Änderung des Gesetzesentwurfs ist etwa, dass der Verwalter Zahlungen künftig nicht mehr innerhalb von zehn Jahren, sondern nur innerhalb von vier Jahren zurückfordern kann. Die meisten Anfechtungen umfassen aber schon heute nur einen Anfechtungszeitraum von bis zu vier Jahren.

Dabei ist eine Lösung dringend gefragt, schließlich steigt die Anzahl der Insolvenzanfechtungen unaufhörlich. „Unsere Kunden sind immer öfter betroffen“, berichtet Sarafin, der vor allem mittelständische Kunden berät. Die Erfahrungen der GFL stützt eine Umfrage des Bundesverbands Credit Management e.V. Demnach waren 2014 mehr als 80 Prozent der befragten Unternehmen von der Insolvenzanfechtung betroffen. Bei einem Drittel der Fälle war die Summe höher als 100.000 Euro.

Bei der GFL ist man sich sicher: Die Fälle werden auch weiterhin steigen. Hier beobachtet man seit einiger Zeit, dass die ersten Insolvenzverwalter in der EU die Praxis der Insolvenzanfechtung nach deutschem Beispiel aufnehmen. Die Rechtsgrundlage dafür bildet in vielen Ländern das nationale Recht, bisher wurde diese Möglichkeit jedoch kaum genutzt.

Welche Konsequenzen das Schreiben des Insolvenzverwalters nach sich zieht, ist für die Betroffenen weiterhin kaum vorherzusagen: Teils werden die Rückforderungen des Insolvenzverwalters vor Gericht abgewiesen, teils vergleichen sich die Parteien, doch oft muss das Geld auch zurückgezahlt werden. Handelt es sich um hohe Summen, kann das mittelständische Unternehmen, wie sie von der GFL betreut werden, sogar selbst mit in die Insolvenz reißen.

Die Unsicherheit der Unternehmen wird zusätzlich dadurch geschürt, dass eine Absicherung nur begrenzt möglich ist. Zwar gibt es Angebote der Kreditversicherer, doch die sind meist mit einem Kreditversicherungsvertrag gekoppelt. Die rückwirkende Deckung von bis zu zehn Jahren ist zudem bei vielen Versicherern nur für Kunden mit einem langjährigen Kreditversicherungsvertrag verfügbar. Und auch die Deckungssummen sind begrenzt.

Es gibt ein paar wenige Anbieter auf dem Markt, die eigenständige Anfechtungspolicen anbieten, welche eine Kreditversicherung nicht zur Voraussetzung für den Deckungsschutz machen. Aber auch der ein oder andere Anbieter, der aktuell „Kombi-Lösungen“ anbietet, denkt über eigenständige Produkte nach.

Wie diese dann im Einzelnen gestaltet sein werden, wird abzuwarten sein. Wie auch immer, aktuell ist große Bewegung in diesem Bereich, da einige Anbieter ihre Produkte mit Deckungserweiterungen aufpeppen.

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