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Schaffung eines Internationalen Insolvenzrechts muss vorangebracht werden

29.04.200402:19 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) 11. April 2003 - Angesichts der Frühjahrstagung von IWF und Weltbank am kommenden Wochenende erklären die entwicklungspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Karin Kortmann und der entwicklungspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Thilo Hoppe:



Die Bundesregierung hat sich bereits mehrfach für ein Internationales Insolvenzrechtsverfahren ausgesprochen, das den Schuldendienst der betreffenden Länder auf ein tragbares Niveau zurückführt. Angesichts der vielfältigen Finanz- und Währungskrisen seit Mitte der 90er Jahre in Asien und Südamerika und ganz aktüll zurzeit in Argentinien, die Millionen von Menschen in Armut gestürzt haben, erinnern wir an die dringende Notwendigkeit zur Schaffung eines Internationalen Insolvenzrechts.

Im Rahmen der zu reformierenden internationalen Finanzarchitektur, die einher geht mit einer Neuorientierung der Politik von IWF und Weltbank und dem im vergangenen Jahr entwickelten Monterrey-Konsensus, ist die Schaffung eines Internationalen Insolvenzerechts ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Schon in der vergangenen Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag im Rahmen eines Partlamentsantrages die Reform der internationalen Finanzarchitektur gefordert. Ein Internationales Insolvenzrecht soll den betroffenen Staaten einen wirtschaftlichen Neuanfang ermöglichen und den Weg zu einem gesunden, nachhaltigen und sozial ausgewogenem Wachstum aufzeigen. Es gilt, damit neben dem juristischen und wirtschaftlichen Anliegen auch und gerade entwicklungspolitische Zwecke zu berücksichtigen.

Um den sehr unterschiedlichen Interessen von Gläubigern und Schuldnern zu entsprechen, ist ein unabhängiges Schiedsgericht ausserhalb der IWF-Strukturen erforderlich. Nur ein solches unabhängiges, noch einzurichtendes Gremium wird in der Lage sein, eine gerechte und transparente Entschuldungslösung aufzuzeigen. Die Gläubiger und Schuldner müssen gleichberechtigt bei einer Insolvenzlösung beteiligt werden. Gleichzeitig sollte ein internationales Insolvenzverfahren für alle Länder offen stehen.

Wie auch während der Anhörung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und des Finanzausschusses zur Einführung eines Internationalen Insolvenzrechts im Deutschen Bundestag am 2. April 2003 diskutiert, gibt es unterschiedliche Positionen zur Schuldentragfähigkeit eines Landes. Wir sprechen uns dafür us, dass auch hier eine unabhängige Instanz, losgelöst von partikularen und staatlichen Interessen, eine solche Schuldentragfähigkeit nach allgemeinen festgelegten Kriterien ermittelt.

Vor diesem Hintergrund unterstützen wir die Erklärung von Montevideo. Parlamentarier und Parlamentarierinnen aus unterschiedlichen Ländern fordern darin die umgehende Schaffung eines internationalen Schulden- Schiedsverfahrens, das auf rechtsstaatlichen Prinzipien basiert und Transparenz, Gleichbehandlung, Schutz der Souveränität und Recht der Völker auf wirtschaftliche Entwicklung als zentrale Elemente beinhaltet

Angesichts der am Wochenende stattfindenden Frühjahrstagung von IWF und Weltbank unterstützen wir die Bundesregierung, dort mit Nachdruck für ein internationales Insolvenzrecht einzutreten.

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