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Bernd Rath bezieht Stellung zur geplanten Regulierung der Leiharbeit

(openPR) BERA-Geschäftsführer zu Gast in Berliner Landesvertretung

Wie im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart, hat Bundesministerin Andrea Nahles im vergangenen Jahr eine Gesetzesnovelierung zur Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Leiharbeit auf den Weg gebracht. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion sprach Bernd Rath mit weiteren Gästen aus Politik und Wirtschaft über die Inhalte des Entwurfs sowie die Zukunft der Leiharbeit.



Reges Interesse hat die am gestrigen Dienstag in der Landesvertretung Baden-Württemberg veranstaltete Podiumsdiskussion unter dem Titel „Gestatten, Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“ hervorgerufen. Mehr als 150 Gäste waren der Einladung zur Gesprächsrunde ins Botschaftsviertel am Berliner Tiergarten gefolgt.

Minister Peter Friedrich, der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Thorben Albrecht , Dr. Stefan Wolf Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes Südwestmetall, Roman Zitzelsberger, Bezirksleiter der IG Metall Baden-Württemberg sowie Bernd Rath, Geschäftsführer des Schwäbisch Haller Personaldienstleister BERA tauschten sich dabei über ihre Gedanken und Vorstellungen zu den neu geplanten Regelungen für Leiharbeit und Werkverträge aus und diskutierten darüber, ob diese eine notwendige Missbrauchsbekämpfung darstellen, oder unnötige Beschäftigungshürden schaffen.
Zu Beginn der hitzig, aber stets fair und offen geführten Podiumsdiskussion blickten die Vertreter der Politik zurück auf die Geschichte der Zeitarbeit und deren prekäre Arbeitsverhältnisse, betonten aber gleichzeitig, dass diese heutzutage als überwunden gelten. Der neue Gesetzesentwurf, welcher neben einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten für Leiharbeitskräfte auch eine Neuregulierung von Werkverträgen enthält, sieht ebenso eine Angleichung des Lohnniveaus nach neun Monaten vor. Die Formulierungen der Novelle gehen dabei sogar noch einen Schritt weiter. „Liest man zwischen den Zeilen des Entwurfs, umfasst die in vielen Fällen bereits umgesetzte Gleichbezahlung von Leiharbeitskräften auch das sog. „Equal Treatment“, also die Gleichstellung auf Ebene aller Sachbezüge. Dies ist für unsere Branche nicht umsetzbar“, so Bernd Rath.

Flexibilisierung wird ein immer wichtigeres Instrument
Neben weiteren Standpunkten wie einer Tarifbindung und Übergangsfristen für Arbeitgeber kam auch das im Zuge einer immer weiter verbreiteten Digitalisierung für die deutsche Wirtschaft wichtiger werdende Thema der Arbeit 4.0 zur Sprache. Unternehmen werden sich in den kommenden Jahren verstärkten Flexibilisierungsanforderungen gegenüber sehen. Nicht zuletzt führt hierzu auch die Situation auf den immer instabiler werdenden Weltmärkten. Aus Sicht von Minister, Staatssekretär und Gewerkschaft kommen Unternehmen dann nicht mehr umhin, mit Befristungen zu arbeiten. Zu diesem Punkt konnte der BERA-Geschäftsführer nur Unverständnis zeigen. „Ich stelle infrage, dass Arbeitnehmer hier einen Vorteil gegenüber einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei einem Personaldienstleister sehen“, erklärt Bernd Rath. „Schon gar nicht, wenn dieser bereits heute zu absolut fairen Kondition zu finden ist. So bietet beispielsweise die BERA neben einer leistungsgerechten Bezahlung eine Vielzahl an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten“.

Zum Ende der Veranstaltung waren sich alle Beteiligten einig, dass Personaldienstleister auch in Zukunft als Arbeitsmarktpartner und -gestalter ein notwendiges Instrument sein werden.

Wie geht es mit dem Gesetzgebungsverfahren nun weiter? Momentan befinde sich die Novellierung in der Ressortabstimmung, so Minister Friedrich. Eine Gesetzesänderung wird es also mit Sicherheit geben, über die Inhalte muss aber weiterhin gesprochen werden. Schließlich dürfen diese nicht zu Beschäftigungshürden und somit einer Behinderung der Wirtschaft führen.

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