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Crassus Germanum GmbH insolvent – Möglichkeiten der Anleger

Bild: Crassus Germanum GmbH insolvent – Möglichkeiten der Anleger
Dr. Jürgen Klass, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Dr. Jürgen Klass, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) "Es gilt jetzt, Besitzverhältnisse zu prüfen und darüber hinaus im Insolvenzverfahren eventuelle Ansprüche anzumelden!" Die Verhältnisse rund um das Anlegerinvest in Solaranlagen der Crassus Germanus-Gruppe sind nach Insolvenz der Muttergesellschaft komplizierter denn je, und so kann Dr. Jürgen Klass als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht nur raten, sich rechtzeitig kompetenten Beistands zu versichern!

Was ist passiert? Beraten von Vermittlern der GK Gruppe konnten Anleger seit 2010 in deutsche Photovoltaik-Anlagen investieren und diese dann als Eigentümergemeinschaft an eine Tochtergesellschaft der Crassus Germanum GmbH vermieten. Allerdings: In letzter Zeit blieben die Mietzahlungen aus, am 10. Dezember 2015 meldete das Unternehmen Konkurs am Amtsgericht Frankfurt an.

Das Geld ist jetzt auf jeden Fall in Gefahr - Dr. Klass zieht Parallelen zum normalen Mietwesen: "Wenn der Vermieter nicht mehr zahlen kann, gibt es Probleme!"

Dr. Klass warnt Anleger, sich jetzt vorschnell einer Interessengemeinschaft anzuschließen - vor allem dann nicht, wenn diese von den ehemaligen Vermittlern initiiert wird: "Hier sind in der anwaltlichen Vertretung Interessenskonflikte vorauszusehen!" Der Münchner Rechtsanwalt ist zunehmend entsetzt über die auf dem Grauen Kapitalmarkt Raum greifende Taktik, auf dem Rücken der Anleger weitere Profite zu schlagen, selbst wenn das Kind schon lange im Brunnen liegt.

Derzeit schießen von Vermittlern organisierte Interessengemeinschaften aus dem Boden die den Eindruck vermitteln, dass gemeinsam etwas zu erreichen wäre. Das Ziel ist einfach zu durchschauen: Wenn sich Vermittler und Anleger gleichzeitig juristisch beraten lassen, ist ausgeschlossen, dass die Vermittler zur Verantwortung gezogen werden.

"Die Anleger wurden schon einmal schlecht beraten und sollten sich nicht darauf verlassen, dass es beim zweiten Mal besser läuft!" Wer juristischen Rat benötigt, sollte dies bei einem unabhängigen Experten anfragen!“

Mehr Informationen: http://www.forum-anlegerschutz.de/

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