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German Pellets GmbH: Interessengemeinschaft für Anleger

Bild: German Pellets GmbH: Interessengemeinschaft für Anleger
BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

(openPR) Nach der Insolvenz der German Pellets GmbH ist es nur noch eine Randnotiz, dass die Creditreform Rating AG das Unternehmensrating von „C“ (watch) auf „D“ wie Default oder Ausfall herabgestuft hat. „Es ist aber auch ein Fingerzeig auf das, was den Anlegern der Anleihen und Genussrechte drohen könnte – nämlich der Totalverlust ihres investierten Geldes“, sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.



Für die rund 10.000 bis 12.000 Anleger steht viel Geld auf dem Spiel. Insgesamt dürfte es um rund 260 Millionen Euro gehen. Sollte das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, können sie ihre Forderungen immerhin beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob das viel nützen wird, steht jedoch in den Sternen. Denn es gibt noch viele andere Gläubiger. „Unterm Strich dürfen die Anleger wohl nicht mit einer hohen Insolvenzquote in einem Insolvenzverfahren rechnen. Daher sollten sie ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen“, sagt Rechtsanwalt Hitzler.

Für die Anleger gilt es also zweigleisig zu fahren. „Wir begleiten die Anleger sowohl im Insolvenzverfahren als auch bei der Durchsetzung weiterer Forderungen“, so Rechtsanwalt Hitzler. In Betracht kommt dabei u.a. auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese können z.B. aus Prospektfehlern entstanden sein, wenn die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig oder nicht wahrheitsgemäß sind. Es können auch Ansprüche gegen die Vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung entstanden sein. „Um Vermögenswerte für die Gläubiger zu sichern, kann auch geprüft werden, ob ein dinglicher Arrest gegen die Unternehmensverantwortlichen durchgesetzt werden kann. Dazu muss allerdings schnell gehandelt werden. Denn es gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, erklärt Rechtsanwalt Hitzler.

Um die Interessen der vielen Anleger zu bündeln, prüft die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte zudem, ob ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG-Verfahren) möglich ist. Ein KapMuG-Verfahren ist in etwa vergleichbar mit Sammelklagen in den USA. Dabei werden die Ansprüche der Anleger in einem Verfahren verbindlich geregelt. Für die Anleger stellt das eine Zeit- und Kostenersparnis dar.

Um die Interessen der Anleger zu bündeln und die Forderungen effizient durchsetzen zu können, hat BRÜLLMANN Rechtsanwälte außerdem eine Interessengemeinschaft für Anleger der German Pellets GmbH gegründet. Anleger können sich kostenlos anmelden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: http://www.bruellmann.de/faelle/german-pellets-gmbh.html

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