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Green Planet AG: Haftstrafe für Ex-Chef

Bild: Green Planet AG: Haftstrafe für Ex-Chef
Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Kanzlei Cäsar-Preller.
Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Kanzlei Cäsar-Preller.

(openPR) Der ehemalige Chef der inzwischen insolventen Green Planet AG muss für sechs Jahre und zehn Monate hinter Gitter. Das Landgericht Frankfurt verurteilte ihn jetzt zu dieser Haftstrafe. Der heute 73-Jährige hatte rund 700 Anleger um ca. 20 Millionen Euro betrogen.

Das Geschäftsmodell mit dem die Green Planet AG ihre Anleger lockte, versprach eine nachhaltige ökologische Investition, die auch noch Rendite abwerfen sollte. So beteiligten sich die Anleger im guten Glauben an Teakholz-Plantagen in Costa Rica. Der Haken: Ihr Geld kam offenbar überhaupt nicht dort an. „Dass der Angeklagte jetzt zu einer langjährigen Haftstrafe wegen Anlagebetrugs verurteilt wurde, ist für die geprellten Anleger sicherlich eine Genugtuung. Auf ihrem finanziellen Schaden sitzen sie aber nach wie vor und sollten dementsprechend rechtliche Schritte geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bereits geschädigte Anleger der Green Planet AG und setzte auch schon Schadensersatz durch. Denn auch schon vor dem aktuellen Urteil war ersichtlich, dass die Anleger mit falschen Informationen geködert wurden und sich aufgrund dieser Fehlinformationen an der Geldanlage beteiligt haben. „Die fehlerhafte Vermittlung lässt sich sicher in vielen Fällen nachweisen“, ist Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi zuversichtlich.

Da die Ansprüche der Anleger im Insolvenzverfahren über die Green Planet AG kaum voll befriedigt werden können, können sie nach wie vor ihre Schadensersatzansprüche zivilrechtlich geltend machen. Das ist auch parallel zum Insolvenzverfahren möglich.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Mandanten.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

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