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Green Planet AG: Anleger müssen ihr Geld nicht abschreiben

Bild: Green Planet AG: Anleger müssen ihr Geld nicht abschreiben
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Das Verfahren um die insolvente Green Planet AG nimmt Konturen an. Nach Informationen des Wiesbadener Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar Preller gibt es rund 700 geschädigte Anleger, die jeweils zwischen 5000 und 350.000 Euro in die Tropenholz-Projekte der Green Planet AG gesteckt haben. „Dieses Geld sollte man nicht komplett abschreiben“, rät Cäsar-Preller, denn im Insolvenzverfahren konnten rund 20 Millionen Euro an Vermögenswerten gesichert werden.

„Zumindest dieses Geld wird im Rahmen der Insolvenztabelle wieder an die Anleger ausgezahlt werden!“ Cäsar-Preller steht im engen Kontakt zum Insolvenzverwalter.

Zivilrechtlich gilt es nun zudem zu prüfen, ob Ansprüche gegen die Verantwortlichen der Green Planet AG angemeldet werden sollten. Gegen diese wird offiziell ermittelt. „Das hat allerdings mit dem Insolvenzverfahren nichts zu tun und muss in jeweils eigenen juristischen Verfahren geklärt werden“, weiß Cäsar-Preller, der bereits über 100 Green Planet-Opfer vertritt.

Zivilrechtliche Verfahren richten sich unter seiner juristischen Begleitung nicht nur gegen die Green Planet-Verantwortlichen, sondern auch gegen die Vermittler der dubiosen Geldanlage. Cäsar-Preller: „Da sind im Einzelfall hohe Provisionssummen geflossen, über die der Anleger nicht informiert wurde. Entsprechend der maßgeblichen BGH-Urteile zu diesen so genannten Kick-Backs löst eine solche Falschberatung die Schadensersatzpflicht aus.“

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

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