(openPR) Von Alarmanlagen über Videoüberwachung bis hin zu Zutrittskontrollen
Das Thema Sicherheit und Einbruchschutz ist auch für Privathaushalte ein wichtiger Bereich. Um sich vor dem Zutritt Unbefugter und Diebstahl zu schützen, gibt es verschiedene Sicherheitssysteme wie Alarmanlagen bzw. Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachungsanlagen oder elektronische Zutrittskontrollen. Seit dem 19. November 2015 fördert die KfW-Bank Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz. Die AVT Alarm- und Video-Technik GmbH (http://www.avt-gmbh.de/) in Kleinostheim, Spezialist für individuelle Sicherheitstechnik, informiert über die Förderung. Der BHE-zertifizierte Fachplaner und Fachbetrieb unterstützt seine Kunden ebenfalls bei der Beantragung der Förderung der vereinbarten Maßnahmen.
Was wird gefördert und wer kann die Förderung beantragen?
Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Mieter mit Zustimmung des Vermieters können bei der KfW Zuschüsse für die Sicherung gegen Einbrüche beantragen. Als Sicherung gelten unter anderem Einbruchmeldeanlagen, Überfallmeldeanlagen und Alarmanlagen sowie Kamerasysteme mit Videoüberwachung, Personenerkennung an Eingangstüren sowie intelligente Türschlösser und elektronische Zylinder. Eine Alarmanlage muss die Anforderungen nach DIN EN 50 131, Grad 2 zum Einbruchschutz oder besser erfüllen. Der Investitionszuschuss beträgt 10% der förderfähigen Investitionen, pro Wohneinheit maximal 1.500 Euro. Eine Förderung ist ab Investitionskosten von 2.000 Euro möglich. Der Antrag auf Förderung muss vor Umsetzung der Investitionsmaßnahme erfolgen.
Interessenten können sich bei AVT kostenlos rund um die Förderungszuschüsse beraten lassen.










