(openPR) Die AOK – Die Gesundheitskasse vergibt zum dritten Mal in Folge den Sonderpreis „Fallen gelassen – gelassen fallen? Leben mit gesundheitlichen Einschränkungen“ beim Schülerzeitungswettbewerb der Länder. Mit diesem zeichnen sie die gelungensten Beiträge über Wünsche und Bedürfnisse von Betroffenen aus, die selbst oder im direkten Umfeld mit gesundheitlichen Einschränkungen konfrontiert sind.
Wie wird das Thema chronische Erkrankung und Behinderung in Schulen gelebt? Werden Schüler dort diskriminiert oder können sie offen über ihre Krankheit reden? Wo können sich Diabetiker spritzen – in extra dafür vorgesehenen Räumen oder nur auf dem WC? Gibt es Lehrer, die einem Schüler mit Epilepsie oder Allergien im Notfall helfen können? Müssen Schüler mit gesundheitlichen Einschränkungen bei Klassenfahrten zuhause bleiben? Oder haben sich Angebote etabliert, die über die reine Unterrichtszeit hinausgehen? Gibt es Cliquen, die außerhalb des Klassenzimmers gemeinsamen Interessen nachgehen oder einfach zusammen abhängen?
Diesen und vielen weiteren Fragen möchte die AOK auf den Grund gehen und jungen Schülerzeitungsmachenden die Möglichkeit geben sich intensiv mit diesen Themen zu beschäftigen. „Der Umgang mit schweren Krankheiten, Sucht oder Behinderungen bewegt junge Redakteure. Die zahlreichen Einsendungen in den beiden vergangenen Wettbewerben haben uns gezeigt, dass viele Schülerzeitungen sich intensiv mit persönlichen Schicksalen auseinandersetzen. Das wollen wir weiter fördern, denn es kann anderen Betroffenen helfen und Mut machen. Deshalb widmen wir den AOK-Sonderpreis auch 2016 wieder diesem Motto", sagt Michael Bernatek, Verantwortlicher für den Schülerzeitungswettbewerb beim AOK-Bundesverband.
Noch bis zum 15. Januar 2015 können Schülerzeitungsredaktionen Ausgaben ihrer Zeitungen an das Bundesbüro der Jugendpresse Deutschland senden.
Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie im Internet unter www.schuelerzeitung.de. Dort finden Sie Bildmaterial, das Sie im Rahmen der Berichterstattung über die Jugendpresse honorarfrei nutzen können.





