(openPR) 04.12.2015. Der Jahreswechsel bietet cleveren Verbrauchern eine Vielzahl an Sparmöglichkeiten in vielen Bereichen. Wer sich die Mühe macht, trotz Weihnachtsvorbereitungen, seine privaten Finanzen zu überprüfen, kann den einen oder anderen Euro sparen. Die Fristen für Förderungen, Zuschüsse oder auch Befreiungen für 2016 enden in der Regel jedoch zum Jahreswechsel. Welche Sparmöglichkeiten sich Verbrauchern für 2016 eröffnen, hat die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) auf ihrer Homepage zusammengestellt.
Jürgen Buck, Vorstand der GVI, weist darauf hin, dass viele der Sparmöglichkeiten zum Jahreswechsel einen zeitlichen Rahmen haben. Beispielsweise endet die Frist für die Beantragung von Riester-Förderungen, auch rückwirkend für 2013, zum 31.12.2015. Danach entfällt der Anspruch auf Zulagen aus dem Jahr 2013. Wer sein Haus energieeffizient sanieren oder die eigenen vier Wände besser vor Einbruch schützen will, kann entsprechende Fördergelder beantragen. Dies gilt ebenso für eine KfW-Förderung für Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher.
Weitere Sparmöglichkeiten zum Jahreswechsel sind beispielsweise die Überprüfung von Steuerklassen und Freistellungsaufträgen oder Sondertilgungen von Baukrediten und die Sicherung der Bausparförderung, zählt der Finanzexperte weiter auf.
Weitere Informationen und Hinweise zu „Sparmöglichkeiten zum Jahreswechsel“ finden Sparwillige unter www.geldundvebraucher.de, Rubrik „Gratis“.