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Kfz Gutachter Hoehne Berlin aktualisiert - Unfallregulierung: Ihr Recht

16.11.201517:39 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Kfz Gutachter Hoehne Berlin aktualisiert - Unfallregulierung: Ihr Recht
Kfz Gutachter Gerd Hoehne Berlin
Kfz Gutachter Gerd Hoehne Berlin

(openPR) Schuldlos einen Unfall gehabt? Die meisten Geschädigten bekommen nicht, was ihnen zusteht. Viele Versicherer sind Meister im Knausern und Kürzen. Doch Kunden können sich wehren.

Und so läuft es meistens ab !

„Selbstverständlich kümmern wir uns sofort um den Schaden. Wir regeln das für Sie, machen Sie sich keine Sorgen“, säuselt die freundliche Sachbearbeiterin der HUK-Coburg am Telefon. Dem 19-jährigen Münchner Philip O. fällt ein Stein vom Herzen. Sein erster Unfall – und gleich ein wirtschaftlicher Totalschaden an seinem Toyota. Ein Mercedes hatte ihm rüde die Vorfahrt genommen, so schnell konnte er gar nicht gegensteuern – das Aus für den kleinen Japaner. Weil der Führerscheinneuling zudem ein paar heftige Prellungen davongetragen hatte, kam ihm die großzügige Offerte des gegnerischen Haftpflichtversicherers gerade recht, das Schadensmanagement in die Hand zu nehmen. Dass ihn der vermeintliche Service gut 1.200 Euro ärmer machen sollte, wusste er damals noch nicht.



Wie Philip O. reagieren fast alle Autofahrer, die unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, so die Erfahrungen der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). In etwa 90 Prozent der jährlich rund 3,5 Millionen Haftungsfälle willigen die Geschädigten erleichtert in ein angebliches „Rundum-Sorglos-Angebot“ ein. Doch die vermeintliche Komfortlösung geht in der Regel kräftig ins Geld. Die Haftpflichtversicherer versuchen damit, dem Geschädigten die Abwicklung des Unfalles größtmöglich aus der Hand zu nehmen, vorgeblich, um ihm den Arbeitsaufwand zu erleichtern. Was sich an und für sich nicht schlecht anhört, ist in Wahrheit ein sehr wirkungsvolles Maßnahmenpaket, wie der jeweilige Haftpflichtversicherer auf Kosten des Geschädigten viel Geld sparen kann. Aber was genau sind die Schlüsselstellen, an denen der Geschädigte durch den Versicherer um seine Rechte gebracht wird?
Die Kontaktaufnahme mit dem Geschädigten - der

Zentralruf der Autoversicherer, aber ACHTUNG

Die Haftpflichtversicherer versuchen nach einem Unfall, so schnell mit dem Unfallopfer in Kontakt zu treten, wie es möglich ist. Dies gelingt den Versicherern zum einen dadurch, dass sie vom Schädiger als ihrem eigenen Versicherungsnehmer über den Unfall informiert werden und so an die Kontaktdaten des Geschädigten gelangen.Ein weiteres wirkungsvolles Instrument ist daneben der Zentralruf der Autoversicherer. Meldet sich der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer, um herauszufinden, von wem er seinen Schaden ersetzt verlangen kann, gerät er unmittelbar an ein Gemeinschaftsunternehmen der deutschen Versicherungswirtschaft, das ihm das aktive Schadenmanagement "wohlwollend" ans Herz legt. Nähere Informationen zum Zentralruf der Autoversicherer bietet dieser Beitrag. Zeigt der Geschädigte Interesse hieran, setzt der Haftpflichtversicherer seine Maßnahmen ein.Die Tricks der Versicherungswirtschaft beschränken sich allerdings nicht nur darauf, dem Geschädigten das aktive Schadenmanagement anzudienen, es gibt noch zahlreiche weitere, die Versicherer vor allem dann zum Einsatz bringen, wenn sich der Geschädigte keiner professionellen Hilfe bedient.

1. "Sie brauchen keinen eigenen Gutachter, wir schicken Ihnen einen!"

Das erste, was der Versicherer unternimmt, ist es, zu verhindern, dass der Geschädigte einen eigenen Gutachter beauftragt, der den ihm entstandenen Schaden ermittelt. Er bietet also an, dem Geschädigten selbst einen Gutachter zu schicken und die Kosten dafür zu übernehmen. Und oftmals wirbt der Versicherer zusätzlich damit, einen Gutachter einer besonders renommierten Organisation, wie zum Beispiel TÜV oder Dekra zu beauftragen, um das Vertrauen des Geschädigten zu fördern.
Was aber bringt dies dem Versicherer?Der Versicherer beauftragt ausschließlich Gutachter, mit denen er Kooperationsverträge abgeschlossen hat, dieser Gutachter handelt mithin ausschließlich im Interesse des Versicherers und nicht des Geschädigten.
Es liegt auf der Hand, dass ein solcher Gutachter versucht, den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten möglichst niedrig darzustellen, bzw. zu rechnen.Auf diese Weise entsteht dem Geschädigten bereits ein Nachteil, weil der Schaden in Wirklichkeit höher liegt, als der vom Versicherer beauftragte Gutachter feststellt. Besonders drastisch wirkt sich dieser Umstand bei Geschädigten aus, die ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen, sondern (nur) eine Entschädigung in Geld erhalten wollen.In solchen Fällen entgehen dem Geschädigten schnell einige hundert oder gar tausend Euro alleine durch diesen Umstand.DIE LÖSUNG: Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, einen vom Versicherer beauftragten Gutachter zu akzeptieren und er sollte es auch nicht tun. Der Geschädigte kann einen eigenen Gutachter beauftragen, der in seinem Interesse den tatsächlich entstandenen Schaden feststellt. Die Kosten dafür sind vom Versicherer gleichermaßen zu tragen.

Angeschmiert ohne Anwalt.

Was die meisten Unfallopfer übersehen: Es ist die Versicherung des Unfallverursachers, die den Kontakt sucht und auf „Partner“ macht. Der, der für den Schaden aufkommen muss, hilft aber nicht uneigennützig. Er hat vor allem ein Interesse: nicht mehr zu zahlen als unbedingt nötig. Die Folge: Den Geschädigten gehen Ansprüche durch die Lappen, die ihnen laut Gesetz und Rechtsprechung eindeutig zustehen.Immer mehr Haftpflichtversicherer nutzten diese Form des „aktiven Schadenmanagements“ zum eigenen Vorteil, kritisieren auch die Autoclubs sowie der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK). BVSK-Geschäftsführer Elmar Fuchs: „Das Vorgehen der Gesellschaften ist oft grenzwertig. Die Fälle häufen sich, in denen unabhängige Sachverständige feststellten, dass Versicherungen den Schadenersatz zu niedrig angesetzt hätten.“

„Wer nicht gleich sein Recht nutzt und einen Anwalt einschaltet, zieht finanziell den Kürzeren“, warnt auch Michael Bruns, Versicherungsspezialist der Stiftung Warentest. Ein Laie sei niemals imstande, den gewieften Juristen auf der anderen Seite Paroli zu bieten. Und die knausern immer öfter, tricksen, machen Unfallopfer mit Verzögerungstaktiken mürbe und kürzen am Schadenersatz herum; manchmal sogar gegen höchstrichterliche Urteile.

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