(openPR) - Kfz-Gutachter in Stuttgart/Umgebung
- Schneller Vor-Ort-Service
-Zeitnahe Bearbeitung
Stuttgart, den 20.12.2016. Das Sachverständigenbüro Sonne in Stuttgart war im Jahr 2016 sehr aktiv. Es wurden Gutachten für Privatpersonen als auch für Unternehmen erstellt. Der Inhaber und Gutachter Herr Cafer Günes hat langjährige Erfahrungen mit Autos, insbesondere Unfallautos. Er ist vom Fach, da er in seinen jungen Jahren eine Ausbildung zum Karosseriebauer absolviert hatte und auch Erfahrungen in der Praxis sammeln konnte.
Die Erstellung eines Unfallgutachtens ist für ihn die Verbindung von Praxis und Theorie von dem, was er bis jetzt erlernt hat. Wichtig ist für das Sachverständigenbüro Sonne nicht nur die Erstellung des Gutachtens, sondern auch die Durchsetzung der Ansprüche.
WAS TUN NACH EINEM UNFALL?
1. Sicherung des Unfallortes nach einem Autounfall
Auch bei einem unverschuldeten Unfall müssen Sie schnell handeln.
Zunächst sichern Sie die Unfallstelle ab. Danach sollten Sie nach Möglichkeit, so schnell wie möglich Fotos von der Unfallendstellung der Fahrzeuge und dem Kennzeichen des gegnerischen KFZs machen (insbesondere wenn der Gegner sich nicht kooperativ zeigt). Machen Sie vor allem Fotos von dem gegnerischen KFZ. Versuchen Sie die Kontaktdaten der Zeugen aufzunehmen (Name, Adresse und Telefonnummer).
2. Verständigung der Polizei
Wenn der Sachschaden erheblich ist, der Unfallgegner die Pflichtangaben verweigert oder am Unfallort über die Schuld gestritten wird, sollten Sie die Polizei verständigen. Grundsätzlich können Sie aber immer die Polizei kontaktieren. Derjenige, der den Unfall zu verschulden hat, muss das Verwarnungsgeld bezahlen.
3. Daten des Gegners
Sie sollten das Kfz-Kennzeichen, die Kfz-Versicherung und den Namen und die Anschrift des Unfallgegners (gegnerischer Fahrer/in) sich notieren oder geben lassen.
4. Einschaltung eines Rechtsanwalts
Wenn Sie den Unfall nicht zu verschulden haben, sollten Sie so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt einschalten, denn die Kosten des Anwalts muss die gegnerische Kfz-Versicherung zu 100% übernehmen.
5. Kfz-Gutachter
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie auch das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl. Das ist Ihr gutes Recht, welches Sie ohne Ausnahme immer wahrnehmen sollten (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.11.2004, VI ZR 365/03). Diese Kosten muss die gegnerische KFZ-Versicherung ebenfalls zu 100% tragen, wenn Sie nicht schuld sind.
Herr Cafer Günes, Inhaber des Sachverständigenbüros Sonne:
"Die Beauftragung eines Anwalts wird empfohlen, da man sonst dem Schadensmanagement der gegnerischen Versicherungen ausgesetzt ist. Unser Ziel ist es, Ihr Vertrauen zu gewinnen. Eine schnelle, zeitnahe Bearbeitung Ihres Falles ist für uns sehr wichtig. Dabei wollen wir, dass der Kunde sein Geld auch schnellstmöglich erhält."








