EUGH Urteil gegen Safe Harbor (Teil 4)
(openPR) EUGH Urteil gegen Safe Harbor: Was tun die EU Datenschutzbehörden jetzt?
Mit Urteil vom 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof das Safe Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt. Die Fachpresse ist voll von diesem Urteil. Was bedeutet dieses Urteil für die Datenschutzbehörden? Wie werden sie es interpretieren und umsetzen? Philipp von der Brüggen (technology marketing People gmbh) interviewt einen der führenden Anwälte im Bereich Internet & E-Commerce Stefan Schicker (SKW Schwarz Rechtsanwälte).
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Seit 1994 ist die technology marketing people gmbh (vormals Woelke von der Brüggen GmbH) eine international agierende Kommunikationsagentur für Technologieunternehmen. Unser Leistungsspektrum ist breit angelegt und geht von der Beratung und Planung über die Umsetzung bis hin zur Erfolgsanalyse von Marketingkampagnen. Führend sind wir auf den Gebieten: Channel-Kommunikation (Partner Recruiting, Onboarding, Enablement, Motivation, Leadgenerierung) und klassische B2B-Kommunikation (Messen, Roadshows, Events, Sales Collaterals). Dabei lassen wir unsere Kunden nach der Kampagne nicht allein: Wir kümmern uns um ihre Leads, pflegen sie und führen sie zuverlässig dem Vertrieb zu, ganz nach dem Closed-Loop-Ansatz. Dabei nutzen wir gezielt modernste Marketingtools wie Marketing Automation, Lead Management, Social Media Marketing und Inbound Marketing.
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