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VW-Aktie bricht nach Ausweitung des Skandals erneut ein

Bild: VW-Aktie bricht nach Ausweitung des Skandals erneut ein
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) "Da muss man sich schnell positionieren“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden sein frühes Engagement um Schadensersatz für VW-Aktionäre. Der erfahrene Jurist ist sicher, dass einem Antrag auf Führung eines Kapitalanlage-Musterverfahrens vor dem OLG vom Landgericht Braunschweig statt gegeben wird. Der Vertreter des Musterklägers muss mindestens 10 Verfahren vor das Landgericht Braunschweig tragen. Wer schließlich Musterklägervertreter wird entscheidet das Gericht. "Wir haben alles uns mögliche getan, um als Vertreter des Musterklägers angenommen zu werden!"

Cäsar-Preller hatte bereits kurz nach Absturz des Aktienkurses erste Klagen beim zuständigen Landgericht in Braunschweig eingereicht und hofft nun auf zügige Bearbeitung seines KapMuG-Antrages. Aber das kann dauern: Das Landgericht Braunschweig gibt aktuell zum Zeitplan keine Prognosen ab. So müssen z.B. Stellungnahmen des VW-Konzerns abgewartet werden.

Keine Rücksicht auf Zeitpläne nimmt dabei die aktuelle Entwicklung: VW hat weitere 2 Milliarden Euro zurückstellen müssen, nachdem bekannt geworden war, dass neben den 11 Millionen bekannten Fahrzeugen weitere 800.000 ebenfalls vom Abgasskandal betroffen sind - darunter erstmals auch Benzin-Modelle. Darunter litt der Kursverlauf - die Aktie brach erneut ein.

Aktionäre sollten zeitnah die Unterstützung eines Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht in Anspruch nehmen. Cäsar-Preller sieht gute Erfolgsaussichten: "Der Skandal weitet sich immer mehr aus und damit auch der Personenkreis, der zwangsläufig informiert sein musste! Volkswagen wäre verpflichtet gewesen, die Karten zum Schutz ihrer Aktionäre viel früher auf den Tisch zu legen!" Zumindest über die Ermittlungen der US-Behörden hätte der Markt ab Kenntnisnahme dieses entscheidenden Details informiert gewesen sein müssen.


VW-Aktionäre können sich der Klage der Kanzlei Cäsar-Preller anschließen.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

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