(openPR) LIEBENAU –Die Landesheimbauverordnung und die geplante Personalverordnung in der Alten- und Behindertenhilfe waren die Themen, über die sich Dr. Berthold Broll, Vorstand Stiftung Liebenau und Gerhard Schiele, Geschäftsführer Altenhilfe Deutschland mit dem FDP-Landtagsabgeordneten Jochen Haußmann und dem FDP-Kreisvorsitzenden und Kandidaten zur Landtagswahl im Wahlkreis Ravensburg-Tettnang, Benjamin Strasser, in Liebenau austauschten.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jochen Haußmann ist als sozialpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion auch Mitglied in der Enquetekommission Pflege des Landtags. In dieser parteiübergreifenden Kommission findet ein grundsätzlicher Austausch über die aktuelle Situation und notwendige Weichenstellungen für die Zukunft der Pflege im Land statt. Im Frühjahr 2016 wird ein Abschlussbericht der Kommissionsarbeit mit konkreten Handlungsempfehlungen vorgelegt.
Landesheimbauverordnung eine große Herausforderung
Im Lichte dieser politischen Debatte wies Dr. Berthold Broll auf die aktuellen Herausforderungen für Träger der Altenhilfe bei der Umsetzung der seit 2009 gültigen Landesheimbauverordnung hin. Bis Herbst 2019 müssen Pflegeheime in Baden-Württemberg für alle Bewohner ein Einzelzimmer zur Verfügung stellen. "Um die Belastungen durch die Umbaumaßnahmen im laufenden Betrieb für die in den Einrichtungen lebenden Menschen gering zu halten und auch die Träger wirtschaftlich zu entlasten, ist es notwendig, dass alle Spielräume bei der Umsetzung der Verordnung über 2019 hinaus ausgeschöpft werden können", so Broll. Haußmann verwies in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit der tatsächlichen Erleichterung für Träger hin, um Schließungen und einen etwaigen Mangel an Pflegeplätzen zu vermeiden.
Personalvorgaben verschärfen Fachkräftesituation
Neben der derzeit geplanten Reform der Pflegeausbildung stand der aktuelle Entwurf einer neuen Personalverordnung des baden-württembergischen Sozialministeriums für stationäre Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe im Fokus. Gerhard Schiele äußerte die Befürchtung, dass die geplante Verordnung problematische Folgen für den Betrieb kleiner bis mittelgroßer stationärer Altenhilfe-Einrichtungen im ländlichen Raum hätte. "Die angedachten Vorgaben führen für wohnortnahe, gemeindeintegrierte und offene Häuser im ländlichen Raum nicht zu einer Ent-, sondern zu einer Verschärfung des bereits heute in der Praxis spürbaren Fachkräftemangels", so Schiele.
Die Gesprächspartner waren sich darin einig, dass hier flexiblere Vorgaben der zielführende Weg seien. So könnten für die Personalsituation vor Ort passende Lösungen gefunden und bedarfsgerechte, moderne Pflege- und Betreuungskonzepte, die die Autonomie der Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen förderten, realisiert werden. Haußmann sagte zu, dass er sich für eine öffentliche Anhörung einsetzen wolle, damit die Betroffenen ihre Anliegen persönlich vortragen können.
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Weitere Infos zur Altenhilfe der Stiftung Liebenau finden Sie unter www.altenhilfe-liebenau.de.
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