Hausbau verzögert sich? Nutzungsausfallentschädigung prüfen
(openPR) Verzögert sich die Fertigstellung eines Hauses, kann dem zukünftigen Hausbesitzer für diese Zeit ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung zustehen. Dies ist nach Ansicht des Bun-desgerichtshofs (Urteil vom 8. Mai 2014 – Aktenzeichen: VII ZR 199/13) dann der Fall, wenn dem angehenden Hausherrn während der Verzögerung nur eine deutlich kleinere Wohnfläche zur Verfügung steht. Darauf weist Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, hin.
Im zu entscheidenden Fall ging es um die Lieferung und Montage eines Blockhauses. Die Fer-tigstellung durch den Unternehmer verzögerte sich, weshalb die Immobilienbesitzer in spe nicht wie vereinbart in das Blockhaus (136 m²) einziehen konnten. Stattdessen mussten sie sich für einen gewissen Zeitraum mit einer Wohnfläche von 73 m² bzw. 75 m² zufriedengeben.
Der Bundesgerichtshof hat den künftigen Hausbesitzern deshalb eine Nutzungsausfallentschä-digung zugesprochen. Ein Schaden für die vertrösteten Immobilieneigentümer lag nach Ansicht des Bundesgerichtshofs darin, dass ihnen während der Wartezeit lediglich Wohnraum zur Ver-fügung stand, der mit dem Wohnraum in dem bestellten Blockhaus nicht vergleichbar – hier: deutlich kleiner – war. Der Bundesgerichtshof bestätigte mit diesem Urteil sein Urteil vom 20. Februar 2014 (Aktenzeichen: VII ZR 172/13).
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Haus & Grund Bayern ist der Landesverband der bayerischen Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer, gesetzlich vertreten durch Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand, und RA Peter Schicker, stellvertretender Vorstand. Dem Landesverband gehören 105 Vereine an, die die Interessen von fast 125.000 Mitgliedern – Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Bayern – vertreten. Haus & Grund Bayern engagiert sich in Politik und Gesellschaft, damit die Interessen der privaten Eigentümer etwa in Gesetzgebungsverfahren gehört werden. Aktuelle Themen sind derzeit unter anderem die Debatte um Mietrechtsänderungen sowie die energetische Sanierung von Immobilien.
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