(openPR) Seit dem 01.10.2015 besteht für alle Mitwirkungsanzeigen an Film- und Fernsehproduktionen bei der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten – GVL, eine Nachweispflicht für Ensemble und Mengensprecher.
Das heißt: Jede Mitwirkung als Ensemble und Mengensprecher an Film- und Fernsehproduktionen ist ab sofort nachweispflichtig.
[.."Als Nachweis hierzu dienen die Gagenabrechnungen, Dispo-Zettel und Mitwirkungsnachweise der Künstler durch die Produktionsfirmen. Die Nachweise werden als Datei an die jeweilige Mitwirkungsmeldung angehängt."..], erklärt Steven Kaufmann, Geschäftsführer der EASY-SYNCHRON Berlin
Als Spezialist für die Eintragung von Mitwirkungen an Film- und Fernsehproduktionen bietet die EASY-SYNCHRON Berlin ab sofort, zusätzlich, die kostenlose Eintragung, Recherche- und Digitalisierung von Produktionsmitwirkung als Ensemble -und Mengensprecher an.



















