Lärm durch Mähroboter – Ruhezeiten einhalten
(openPR) Kaum ein Thema führt zu so vielen Nachbarschaftsstreitigkeiten wie Lärm. Gesetzliche Regelungen zur Lärmvermeidung finden sich in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Nach dieser dürfen in Wohngebieten Rasenmäher von Montag bis Samstag in der Zeit von 7 bis 20 Uhr betrieben werden. Ruhen müssen sie an Sonn- und Feiertagen. Diese Ruhezeiten sollten auch beim Einsatz von Mährobotern beachtet werden. Darauf weist Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, hin.
Mähroboter sind fleißige Helfer im Garten, die eigenständig den Rasen mähen. Sie entscheiden also selbst wo gemäht werden muss und wo nicht. Noch ist es rechtlich nicht eindeutig geklärt, wie viele Stunden am Tag die Roboter ununterbrochen im Einsatz sein dürfen. Beim Einsatz der Mähroboter sollte aber unbedingt auch auf das Ruhebedürfnis des Nachbarn Rücksicht genommen werden. Bei der Anschaffung sollte man deshalb die Lautstärke des Geräts berücksichtigen. Viele Hersteller von Mährobotern bewerben ihre Geräte als besonders leise, in der Tat erreichen manche nur um die 60 Dezibel – also die Lautstärke eines normalen Gesprächs oder eines Fernsehers auf Zimmerlautstärke – und sind damit in der Regel leiser als ein gewöhnlicher Rasenmäher. Die Einsatzzeiten der selbstfahrenden Rasenmäher sollten zudem so programmiert werden, dass die Nachbarn möglichst wenig gestört werden.
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Haus & Grund Bayern
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Haus & Grund Bayern ist der Landesverband der bayerischen Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer, gesetzlich vertreten durch Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand, und RA Peter Schicker, stellvertretender Vorstand. Dem Landesverband gehören 105 Vereine an, die die Interessen von über 126.000 Mitgliedern – Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Bayern – vertreten.
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