openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Stille Nacht ist kein Rechtsanspruch

13.01.202609:18 UhrFreizeit, Buntes, Vermischtes
Bild: Stille Nacht ist kein Rechtsanspruch
ARAG Experten Tobias Klingelhöfer über gar nicht so stille Feiertage
ARAG Experten Tobias Klingelhöfer über gar nicht so stille Feiertage

(openPR) Die Lichterketten sind wieder verstaut, der Tannenbaum entsorgt und auch die letzten Raketenreste sind von den Gehwegen verschwunden. Weihnachten und Silvester liegen hinter uns. Doch wo auf der einen Seite Geselligkeit, Musik und gute Laune herrschten, fühlten sich auf der anderen Seite nicht wenige um Schlaf und Nerven gebracht. Gerade in Mehrfamilienhäusern können die Grenzen zwischen festlicher Stimmung und handfester Ruhestörung oft erschreckend nah beieinander liegen. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, welche Regeln rund um Lärm und Feiern auch in der Weihnachtszeit gelten.

Rückblickend betrachtet: Warum sorgen Weihnachten und Silvester immer wieder für Nachbarschaftsstreit?
Tobias Klingelhöfer: Weil diese Zeit viele Ausnahmen vom Alltag mit sich bringt. Besuch von Familie und Freunden, späteres Zubettgehen, Musik – all das erhöht das Konfliktpotenzial. In Wohnhäusern mit vielen Mietern treffen dann unterschiedliche Bedürfnisse aufeinander: Die einen feiern, die anderen wollen schlafen. Dass es dabei knirscht, ist fast vorprogrammiert.

Welche gesetzlichen Ruhezeiten gelten denn?
Tobias Klingelhöfer: Ruhezeiten sind in der Regel im Mietvertrag oder in Hausordnungen geregelt. Die Nachtruhe beginnt üblicherweise um 22 Uhr und endet um 6 Uhr, mancherorts auch um 7. In vielen Gemeinden gibt es zusätzlich eine Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr sowie besondere Regelungen an Sonn- und Feiertagen. Während dieser Zeiten darf Lärm außerhalb der eigenen Wohnung nicht mehr wahrnehmbar sein. Dazu zählen auch Balkon und Terrasse.

Spielen Balkon und Terrasse in puncto Ruhestörung eigentlich jetzt im Winter auch eine Rolle?
Tobias Klingelhöfer: Durchaus. Sie gehören rechtlich zur Wohnung und dürfen grundsätzlich genutzt werden, wie z. B. zum Rauchen, Telefonieren oder um kurz frische Luft zu schnappen. Aber auch hier gilt: Rücksichtnahme. Denn Geräusche tragen im Winter oft weiter, weil Fenster geschlossen sind und die Umgebung ruhiger ist. Selbst Gespräche können dann als störend empfunden werden.

Darf man an den Feiertagen lauter sein als sonst?
Tobias Klingelhöfer: Nein. Ein häufiges Missverständnis ist, dass es ein Recht auf laute Feiern gibt, etwa einmal im Jahr. Das ist schlicht falsch. Auch an Weihnachten gilt das Ordnungswidrigkeitengesetz, das Lärm verbietet, der geeignet ist, die Nachbarschaft erheblich zu belästigen. Die einzige wirkliche Ausnahme ist die Silvesternacht. Da wird traditionell mehr toleriert.

Neben Lärm gab es sicher auch andere Streitpunkte?
Tobias Klingelhöfer: Ja, etwa Geruchs- oder Lichtbelästigungen. Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt, aber nicht grenzenlos. Wenn Nachbarn erheblich beeinträchtigt werden, können zeitliche Einschränkungen greifen. Das gilt für Zigaretten ebenso wie für E-Zigaretten oder Cannabis. Auch sehr helle oder blinkende Weihnachtsbeleuchtung kann problematisch sein, wenn sie dauerhaft in fremde Wohnräume scheint.

Ein kurioser Klassiker ist der Streit um Kirchenglocken, die jüngst zur Weihnachtszeit kräftig läuteten. Wie ist hier die Rechtslage?
Tobias Klingelhöfer: Ein Anwohner hatte gegen das regelmäßige Glockenläuten einer Kirche geklagt und sogar von Körperverletzung gesprochen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage aber ab. Liturgisches Glockengeläut ist grundgesetzlich geschützt, solange die Grenzwerte des Immissionsschutzrechts eingehalten werden (Az.: 3 K 7096/15). Gerade in der Weihnachtszeit gehört das feierliche Geläut für viele Menschen einfach dazu.

Was raten Sie, wenn der Nachbarschaftsfrieden über die Feiertage gelitten hat?
Tobias Klingelhöfer: Zunächst das Gespräch suchen. Oft sind sich Verursacher gar nicht bewusst, dass sie stören. Hilft das nicht, sollte man Hausordnung und kommunale Regelungen prüfen. Ein Lärmprotokoll kann sinnvoll sein. Erst wenn all das nichts bringt, sollten Vermieter oder Polizei eingeschaltet werden.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1300843
 151

Pressebericht „Stille Nacht ist kein Rechtsanspruch“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von ARAG

Bild: E-Mobilität: Neue Prämien für E-Autos und Regeln für ScooterBild: E-Mobilität: Neue Prämien für E-Autos und Regeln für Scooter
E-Mobilität: Neue Prämien für E-Autos und Regeln für Scooter
Ab Mai 2026 soll die staatliche Förderung für E‑Autos wieder anlaufen, gleichzeitig wächst der Markt für günstige Stadtroller. Doch nicht alles, was elektrisch fährt, bewegt sich rechtlich auf sicherem Terrain. ARAG Experte Jan Lukas Kemperdiek erklärt, was bei Kauf, Nutzung und Versicherung zu beachten ist. Welche E‑Auto‑Förderung gilt ab Mai 2026 und wer profitiert davon? Jan Lukas Kemperdiek: Nach aktuellem Stand plant die Bundesregierung, die Kaufprämie für Elektroautos ab Mai 2026 wieder einzuführen. Anders als frühere Umweltboni soll d…
Bild: Schönheitsreparaturen: Wer ist wofür zuständig?Bild: Schönheitsreparaturen: Wer ist wofür zuständig?
Schönheitsreparaturen: Wer ist wofür zuständig?
Schönheitsreparaturen gehören zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Mietern und Vermietern. Wer muss wann streichen, tapezieren, ausbessern oder umfangreich renovieren? Zwar enthalten viele Mietverträge entsprechende Regelungen, doch nicht alle Klauseln sind rechtlich wirksam. Grundsätzlich liegt der Erhalt der Wohnung beim Vermieter. Dennoch können bestimmte Renovierungsarbeiten auf Mieter übertragen werden. Unter welchen Voraussetzungen das möglich ist und wo die Grenzen liegen, erläutern die ARAG Experten. Was unter Schönheitsreparatur…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Stille Nacht Hörbuch - der sprechende AdventskalenderBild: Stille Nacht Hörbuch - der sprechende Adventskalender
Stille Nacht Hörbuch - der sprechende Adventskalender
Zum 190-jährigen Geburtstag des berühmtesten Weihnachtsliedes der Welt gibt es jetzt auf stillenacht.info etwas ganz Besonderes: Einen Audio-Adventkalender, der die Entstehungsgeschichte des Stille-Nacht-Liedes in 24 berührenden Abschnitten erzählt. Mit „Stille Nacht!" durch den Advent: Das bietet ein kostenloser Hörbuch-Adventkalender, der heuer zum …
Bild: Größter Weihnachts-Protestchor der Welt gegen FluglärmBild: Größter Weihnachts-Protestchor der Welt gegen Fluglärm
Größter Weihnachts-Protestchor der Welt gegen Fluglärm
… 25. Montagsdemo am 19.12.2011, 19:00 Uhr auf dem Marktplatz Berlin-Friedrichshagen Singt mit uns und vielen Tausend Menschen auf dem mittlerweile bekanntesten Marktplatz Berlins "Stille Nacht, heilge Nacht" und andere Lieder der Stille, des Friedens und der Hoffnung. Wir werden Punkt 19 Uhr zeitgleich gemeinsam mit unseren befreundeten Fluglärmgegnern …
Bild: Stille Nacht Live ÜbertragungBild: Stille Nacht Live Übertragung
Stille Nacht Live Übertragung
„Stille Nacht! Heilige Nacht“ heißt es am 24. Dezember wieder in Oberndorf bei Salzburg, dem Uraufführungsort des weltberühmten Liedes. Das ist Weihnachtsstimmung pur, wenn das schlichte Lied von Josef Mohr und Franz Xaver Gruber in unzähligen Sprachen vor der Stille Nacht Kapelle erklingt. Für alle, die nicht dabei sein können, gibt es die stimmungsvolle …
Bild: STILLE NACHT - Eine wahre WeihnachtsgeschichteBild: STILLE NACHT - Eine wahre Weihnachtsgeschichte
STILLE NACHT - Eine wahre Weihnachtsgeschichte
Der Film STILLE NACHT erzählt auf besinnliche und einfühlsame Art und Weise die Geschichte des wohl bekanntesten Weihnachtsliedes: Die wahre Geschichte des Geistlichen Joseph Moor, der sich gegen den Willen der Obrigkeit auf die Seite der Armen und Schwachen schlug und so, ohne es zu ahnen, einen Weihnachtsklassiker für die Ewigkeit schuf. An originalschauplätzen …
Bild: Angehörigenpflege ist ein "schlafender Riese".Bild: Angehörigenpflege ist ein "schlafender Riese".
Angehörigenpflege ist ein "schlafender Riese".
… wird, dann tauchen Fragen auf wie: Wer kann und will  sich kümmern, wer die Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben?Pflegende Angehörige jeden Alters forderneinen Rechtsanspruch auf Beratung, die zeit- und wohnortnah, unbürokratisch, individuell und bei Bedarf zugehend in Anspruch genommen werden kann. alltagsunterstützende Angebote, die wohnortnah, …
Bild: Bernhard Brink - White ChristmasBild: Bernhard Brink - White Christmas
Bernhard Brink - White Christmas
Bernhard Brink ist immer wieder für Überraschungen gut. Diesmal hat er pünktlich zum Fest der Liebe wunderschöne Versionen der Weihnachtsklassiker „White Christmas" und „Stille Nacht" aufgenommen, die man so sicher nicht von ihm erwartet hat. Tatsache ist, dass diese Aufnahmen an sanglicher wie musikalischer Qualität kaum zu überbieten sind. „White Christmas" …
Bild: Weihnachten geht es auf WeltreiseBild: Weihnachten geht es auf Weltreise
Weihnachten geht es auf Weltreise
… "Lieder zu Weihnachten sind wichtig. Da viele Melodien bereits in der Kindheit gelernt werden, stimmen sie auf emotionale Weise auf Weihnachten ein. Das bekannteste Weihnachtslied ist übrigens "Stille Nacht, heilige Nacht", das es in 320 Dialekten und Sprachen gibt." Auf der CD werden fast alle Lieder von "native Kids" (1. Strophe) und in einer deutschen …
Bild: Chris Kramer - Chris(t)mas: Die etwas andere Weihnachts-CD des Blues-Entertainers aus dem RuhrgebietBild: Chris Kramer - Chris(t)mas: Die etwas andere Weihnachts-CD des Blues-Entertainers aus dem Ruhrgebiet
Chris Kramer - Chris(t)mas: Die etwas andere Weihnachts-CD des Blues-Entertainers aus dem Ruhrgebiet
… aber nicht kitschig. Weder albern noch provokant oder provozierend interpretiert, sondern ernsthaft und mit viel Gefühl aber auch augenzwinkernd spielfreudig raffiniert. Der Weihnachtsklassiker „Stille Nacht“ läutet die CD ein und beendet sie zugleich. Im ersten Titel der CD durch eine Instrumental-Version im klassischen Stil mit Gänsehaut- Bluesinterpretationen …
Bild: CD „Stille Nacht“ - 50 der beliebtesten Advents- und Weihnachtslieder als instrumentale GitarrenmusikBild: CD „Stille Nacht“ - 50 der beliebtesten Advents- und Weihnachtslieder als instrumentale Gitarrenmusik
CD „Stille Nacht“ - 50 der beliebtesten Advents- und Weihnachtslieder als instrumentale Gitarrenmusik
… Klängen, künstlichen Orgeln und Glockengebimmel verderben solche Klänge manchem jede Lust auf den Heiligen Abend. Doch es geht auch anders: Der Weihnachts- Sampler „Stille Nacht“ von Thomas Battenstein zeigt, dass man traditionelle Weihnachtslieder nach wie vor auch mit echten Musikinstrumenten – hier mit mehrstimmigen Gitarrenarrangements umgesetzt …
Bild: Vergessenes Stille Nacht-Bier aus 1818 neu gebrautBild: Vergessenes Stille Nacht-Bier aus 1818 neu gebraut
Vergessenes Stille Nacht-Bier aus 1818 neu gebraut
… Jahr 1985 entdeckte Bierbrauer Ing. Matthias Schnaitl in den Dokumenten eine Rezeptur für eine Bierspezialität, die zu Ehren des berühmtesten Weihnachtsliedes der Welt kreiert wurde: "Stille Nacht" Oberndorf 1818. 25 Jahre schlummerte diese Idee in seiner Brauerbrust, ehe er sich wieder dieser Rezeptur annahm und der Vollendung entgegen sehnte. Auf der …
Sie lesen gerade: Stille Nacht ist kein Rechtsanspruch