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Haftung bei Unfall auf nassem Laub

(openPR) 08.10.2015. Noch hängt das Laub größtenteils an den Bäumen. Jedoch ist es nur eine Frage der Zeit, bis Straßen und Gehwege mit Laub überschüttet werden. Zusammen mit Feuchtigkeit und durch Druck bilden Blätter einen gefährlichen Schmierfilm auf den Straßen. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt den Städten und Gemeinden, wird jedoch in der Regel auf die Besitzer der anliegenden Häuser übertragen. Wurde die Reinigungspflicht nicht erfüllt und es kommt dadurch zu einem Unfall, stellt sich die Frage nach der Haftung, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

Mit der Reinigungspflicht der Gehwege verhält es sich wie mit der Schneeräumpflicht. Die Eigentümer der Häuser bzw. auch deren Mieter sind verpflichtet, die Gehwege entlang der Grundstücke von herabgefallenem Laub zu reinigen. „Die Haftung bei einem Unfall tragen die Eigentümer auch bei vermieteten Objekten, sofern die Reinigungspflicht nicht im Mietvertrag auf die Mieter übertragen wurde“, betont Jürgen Buck, Vorstand der GVI.

Im Falle einer Haftungs-Klage bei einem Unfall mit Laub übernehmen die privaten Haftpflichtversicherungen und die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen die Regulierung. „Um eine ausreichende Absicherung zu gewährleisten, sollten die Haftpflichtversicherung mit mindestens drei Millionen Euro Versicherungssumme, besser noch höher, abgeschlossen werden“, betont der Fachmann.

Zum Thema Haftung bei Unfall auf nassem Laub stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos die Tipps „Räumpflicht und Streupflicht-Tipps“ zur Verfügung. Für die Überprüfung einer bestehenden Haftpflichtversicherung kann der kostenlose „Versicherungs-Check“ ebenfalls unter der Rubrik „Gratis“ abgerufen werden.

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