(openPR) Bundesjustizministerin a. D. Leutheusser-Schnarrenberger im Interview mit der Fachzeitschrift „PinG – Privacy in Germany“
(Berlin, 27. August 2015) Die ehemalige Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sieht auch bei Gesundheitsfragen Juristen in der Pflicht, wenn es um mögliche Verletzungen und Gefährdungen der Privatsphäre geht. Sie zeigt sich besorgt über veraltete Gesundheitsdaten in Big-Data-Analysen. „Die Verwendung personenbezogener, veralteter Daten kann zu unzutreffenden Profilen und Ergebnissen führen“, so Leutheusser-Schnarrenberger in einem Interview mit der Zeitschrift „PinG – Privacy in Germany“, das in der Ausgabe 5/2015 veröffentlicht wird.
Zudem müsse laut Leutheusser-Schnarrenberger nicht jeder Arzt über alle Krankheiten informiert sein. Denn keine elektronische Patientenakte könne die Untersuchungen des Arztes ersetzen. „Es gibt nichts Sensibleres als Krankheitsdaten, weshalb der Zugriff streng reglementiert sein muss.“ Datenschutz behindere nicht, sondern schaffe die notwendige Vertrauensgrundlage für den Umgang mit sensiblen Daten, stellt Leutheusser-Schnarrenberger klar. Gegen das vorgeschlagene E-Health-Gesetz habe sie einige grundsätzliche Bedenken. „Alles, was der ärztlichen Schweigepflicht und dem Arztgeheimnis unterliegt, muss besonders geschützt und darf keinerlei anderem Zugriff ausgesetzt sein.“
Das komplette Interview erscheint in der Ausgabe 5/2015 der Fachzeitschrift „PinG – Privacy in Germany“, die im Erich Schmidt Verlag unter www.PinGdigital.de abrufbar ist.
Durch das E-Health-Gesetz soll die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen vorangebracht werden, damit die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verbessert wird. Telemedizinische Anwendungen sollen erweitert werden. Das Gesetz soll eine umfassende Infrastruktur schaffen, die einen sicheren, elektronischen Datenaustausch im Gesundheitswesen ermöglicht.
Über PinG – Privacy in Germany
PinG – Privacy in Germany – Datenschutz und Compliance ist eine juristische Fachzeitschrift aus dem Erich Schmidt Verlag und richtet sich an alle, die sich mit der praktischen Umsetzung von Datenschutz und Compliance im Unternehmen befassen. „PinG – Privacy in Germany“ wird herausgegeben vom Berliner Rechtsanwalt Prof. Niko Härting. Unterstützt wird er durch ein Team von Experten für Datenschutz- und Medienrecht – unter Mitwirkung des Vorstandes der Stiftung Datenschutz. Aktuelle Hinweise der PinG-Redaktion finden Sie im Twitter-Kanal (@PinG_Journal) und im Blog (www.PINGdigital.de/blog/).










