(openPR) DMR Touristik hat in einem offenen Brief an den Lufthansa-Vorstandsvorsitzenden Carsten Spohr gegen die neue Vertriebspolitik der Lufthansa Group protestiert. Diese sieht vor, dass Kunden, die ihr Flugticket im Reisebüro über ein globales Reservierungssystem – die Grundvoraussetzung für eine hochwertige Dienstleistung - buchen lassen, ab 1. September 2015 eine Zusatzgebühr von 16 Euro bezahlen müssen. Der Ticketverkauf bzw. der gewohnte Prozess ein Flugticket zum Verkauf anzubieten, wird somit um mehrere Prozentpunkte teurer. Reisebüros mit ihrer persönlichen und qualitativ hochwertigen Beratung auf Basis eines Reservierungssystems unterliegen einem durchgehenden Preisnachteil von 16,-- Euro pro Lufthansaticket. Neutralität, Vergleichbarkeit und Transparenz der Angebote gehen somit verloren oder müssen für den Endkunden teuer erstanden werden. Die von Lufthansa angebotene Alternative, der sogenannte LHGroup-agent.com, um die 16,-- Euro zu umgehen, ist keine Lösung. Ein Reisebüro kann nicht kostendeckend jede einzelne Airlineseite aufsuchen, um die gewohnte Transparenz für den Endkunden sicher zu stellen.
„Mit Blick auf die modernen Kundenbedürfnisse ein klarer Rückschritt in die Vergangenheit“, erklärt der Inhaber Thomas Neuber. „Wir leisten für unsere Kunden weit mehr als die Buchung, denn wir sind natürlich auch bei Streiks, Unregelmäßigkeiten und sonstigen Veränderungen der verlässliche Partner unserer Kunden, aber auch der Fluggesellschaft. Mit den Ideen der Lufthansa sind diese Dienstleistungen zukünftig so nicht mehr darstellbar.“
Im offenen Brief des Reisebüros DMR Touristik an Carsten Spohr spricht Inhaber Thomas Neuber auch den Umgang mit den Kundendaten an. Die Vermutung liegt nahe, dass Kunden auf das eigene Portal gelockt werden sollen, damit Lufthansa den Zugang zu den Kundendaten und deren Kundenverhalten bekommt, um ihnen differenzierte und exklusive Angebote zu unterbreiten. Mit anderen Worten personifizierte Angebote, die nicht selten der Verkaufsoptimierung dienen. Das Reisebüro mit seinen Fachkräften, das im Interesse des Kunden tätig ist, ist hierbei in der Regel eher hinderlich, da Kundendaten und Kundenverhalten durch die Instanz eher verwischt werden und es im Zweifelsfall des Kunden Anwalt ist.













