(openPR) rr/Berlin 25.08.2015
Das Landgericht Bochum entschied über eine Klage eines Anlegers einer darlehensfinanzierten Beteiligung an dem Atlas Fonds Nr. 10 gegen die Bank auf Rückabwicklung. Der Entscheidung lag zugrunde, dass ein Anleger auf Empfehlung die Beteiligung an dem Atlas Fonds Nr. 10 insbesondere bei Finanzierung durch ein Bankdarlehen zeichnete, ohne insoweit eigene Mittel aufzubringen. Im Laufe des Verfahrens berief sich der anwaltlich vertretene Anleger auf ein Widerrufsrecht. Im Ergebnis folgte das Landgericht Bochum der Ansicht des Anlegers und verurteilte die Bank dem Anleger samtliche Zins- und Tilgungsleistungen abzuglich der Fondsausschuttungen zuruckzuzahlen. Das Landgericht Bochum begründete die Entscheidung damit, dass dem Anleger das Recht zustand, weil er zu keinem Zeitpunkt wirksam über das Widerrufsrecht belehrt wurde. Rechtsanwalt Renner äußerte dazu: „Auch nach vielen Jahren stehen Anlegern, wenn sie die Beteiligungen durch Bankdarlehen finanzierten, ein Widerrufsrecht zu. Entscheidend ist dafür, ob in dem jeweiligen Darlehensvertrag über das Widerrufsrecht informiert wurde. Dabei kommt es nicht nur darauf an, ob der Darlehensvertrag überhaupt eine Widerrufsbelehrung enthält, sondern ob diese in der gesetzlich geforderten Wortwahl vorliegt. Falls dem nicht so ist, hat die Bank dem Anleger grundsätzlich samtliche Zins- und Tilgungsleistungen zurückzubezahlen.“
vgl. Sie dazu:
http://www.kanzlei-renner.de/Atlas_Fonds.html
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Rechtsanwalt Renner vertritt zahlreiche geschädigte Fondsanleger gegen Banken.
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.











