(openPR) Der oberste Gerichtshof für Zivilrecht in Deutschland hat die Rechte der Verbraucher gegenüber den Versicherern weiter gestärkt.
Betroffen sind alle Verbraucher, die zwischen den Jahren 1994 und 2008 eine private Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen haben und diese seither vorzeitig gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben.
In mittlerweile vier Grundsatzentscheidungen stellt der BGH klar, dass Betroffene auch Jahre später diese Verträge widerrufen können, wenn sie falsch über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Neben den eingezahlten Prämien haben Verbraucher dann auch einen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Maklerprovisionen sowie Verzinsung dieser Beträge. Vom Versicherer erhobene Stornokosten und Verwaltungsgebühren sind den Versicherungsnehmer ebenfalls zu erstatten.
Der BGH begründet seine Entscheidung damit, dass ein Versicherer, der falsch über das Widerrufsrecht belehrt, dafür selbst verantwortlich ist und deshalb entstandene Kosten nicht für sich einbehalten darf.
Sandra Baier, Rechtsanwältin in Würzburg erklärt: „ Die Urteilen des Bundesgerichthof sind wegweisend für die Versicherungsbranche. Rund 80 Mio. laufende Verträge gibt es derzeit in Deutschland, wovon ca. 4 % pro Jahr vorzeitig gekündigt werden. Bei einem durchschnittlichen Nachforderungsanspruch von 500 Euro stehen den Verbrauchern somit ganze 1,6 Milliarden Euro pro Jahr zu.“
Selbst Verträge, die schon gekündigt sind können im Nachhinein innerhalb eines bestimmten Zeitfensters noch widerrufen werden, sodass eine Nachzahlung auf bereits erfolgte Rückkaufswerte gefordert werden kann. Wichtig ist aber, dass Betroffene aktiv werden, denn der Versicherer ist nicht verpflichtet, von sich aus tätig zu werden.











