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Psychische Gefährdungsbeurteilung: Die gesetzliche Pflicht auch in kleineren Betriebe pragmatisch umsetzen

(openPR) München. Die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt, permanente Erreichbarkeit und die Entgrenzung des Feierabends, die damit einhergeht, macht Arbeitnehmer zunehmend krank, wie zahlreiche Krankenkassen-Statistiken belegen. Doch können Arbeitgeber und Führungskräfte viel beitragen, um ihren Mitarbeitern den Weg ins Hamsterrad und den totalen Zusammenbruch zu ersparen. Die Arbeitswelt von morgen soll solchen Fällen vorbeugen und die Zahl der Burnouts verringern. Das will auch die Politik. So wurde bereits 2014 das Arbeitsschutzgesetz um die Verpflichtung erweitert, auch die psychischen Belastungen bei der Arbeit mit zu berücksichtigen.



Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Aufgabe, einen Arbeitsplatz auf sein Gefährdungspotential für psychische Belastung hin zu untersuchen, hat ein Arbeitgeber im Fall einer Erkrankung seines Mitarbeiters, auch wenn dieser nur geringfügig beschäftigt ist, ein Haftungsproblem. Stell die Gewerbeaufsicht dann bei ihrer Prüfung fest, dass das Unternehmen keine psychische Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes
durchgeführt hat, können Regressforderungen von Kranken- und Unfallversicherungen
die Folge sein – und diese können schnell im fünfstelligen Bereich liegen.

Da im Gegensatz zur bisherigen Fassung nun kein Unterschied gilt zwischen Arbeitgebern mit mehr oder weniger als zehn Mitarbeitern, ist es besonders für kleinere Unternehmen wichtig, dass die Lösungen praktikabel und kostengünstig umsetzbar sind. Dennoch bietet die Umsetzung der Gesetzesnovelle auch Chancen: „Ein aktiver Gesundheitsschutz und Strukturen, die Stress erst gar nicht entstehen lassen, wirken sich positiv auf das Arbeitsklima in Betrieben aus und kommen somit allen zugute: Arbeitnehmern wie Arbeitgebern“, weiß Christina Bolte, Balance Lotse und Expertin für die psychische Gefährdungsbeurteilung im Balance Helpcenter München, „die Standortbestimmung durch die Psychische Gefährdungsbeurteilung kann als erster Schritt für die Etablierung eines nachhaltigen Gesundheitsmanagements dienen, das Führungskräfte für die psychische Verfassung ihrer Mitarbeiter sensibilisiert.“

Im Balance-Helpcenter werden nicht nur Patienten mit Burnout Symptomen behandelt, sondern auch Führungskräfte geschult und für die seelische Gesundheit ihrer Mitarbeiter sensibilisiert. Dabei spielt auch die Umsetzung von neuen Arbeitszeitmodellen eine Rolle. Fragen nach Führung in Teilzeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, regelmäßige Reflektions-Gespräche und Burnout Vorbeugung bilden in den Fortbildungsangeboten der Balance Helpcenter eine großen Schwerpunkt. „Eine arbeitnehmerfreundliche Arbeitskultur in modernen Unternehmen nimmt diese Situation in den Blick und kann durch gezielte Vorbeugung viel für die psychische Gesundheit der Mitarbeiter tun“, weiß Christina Bolte, die das Balance-Helpcenter München leitet.

Hier finden besonders auch kleinere Betriebe in der Region München nachhaltige und ganzheitliche Unterstützungsangebote. Regelmäßige Mitarbeitergespräche, gemeinsame Aktivitäten außerhalb des Büros zum Beispiel sind kleine Bausteine, die nach Meinung der Experten im Balance Helpcenter dazu beitragen können, die psychische Gesundheit der Mitarbeiter zu stabilisieren.

Umso wichtiger sei die Qualifizierung und Sensibilisierung der Vorgesetzten, empfiehlt Christina Bolte. Die Experten am Balance-Helpcenter helfen Unternehmen dabei, den betrieblichen-Präventions-Index zu erstellen, der bei der Bewertung der betrieblichen Angebote hilft. Auch im Wettbewerb um Fachkräfte spielt die Verankerung von gesundheitlicher Vorbeugung in der Unternehmenskultur eine große Rolle. Denn Arbeitgeber seien für potentielle Arbeitnehmer attraktiv, wenn sie den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter in ihrer Personalpolitik wertschätzen.

Unternehmer aus der Region sind sehr herzlich zu einer Informationsveranstaltung mit Impulsvortrag zum Thema „Psychische Gefährdungsbeurteilung – Pragmatische Umsetzung für kleine Unternehmen“ eingeladen, der am 6.10.2014 von 15-17 Uhr in Obermenzing stattfindet. Anschließend haben die Teilnehmer die Möglichkeit, Fragen
zu klären, Erfahrungen auszutauschen und zu diskutieren.
Interessierte Unternehmen aus dem Münchner Umland können sich unter der Email E-Mail für die Veranstaltung anmelden. Es wird eine Organisationspauschale in Höhe von 40 Euro je Teilnehmer erhoben.

Veranstaltungsdetails:
Vortrag „Psychische Gefährdungsbeurteilung – Pragmatische Umsetzung für kleine Unternehmen“
Am 6.10.2015 um 15-17 Uhr
in München-Obermenzing
Anmeldung unter E-Mail
Organisationspauschale: 40 Euro.

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