(openPR) Betrogen, beleidigt, belästigt, gehackt - Die dunkle Seite von Online-Games
Thomas-Gabriel Rüdiger von der Fachhochschule der Polizei Brandenburg gab Mein-MMO.de in einem Interview Einblicke in die Beurteilung kriminelle Akten in Online-Games durch Ermittlungsbehörden und Justiz. Neben einer Definition und Analyse der Situation, wie sie jedem Spieler in virtuellen Welten begegnen kann, äußerte sich Herr Rüdiger sowohl zu möglichen Umgangsweisen durch die Betroffenen als auch zur künftigen Entwicklung des Themenkomplexes. Während sich Geheimdienste durchaus in MMOs bewegen, um Observierungen durchzuführen, hat sich die Idee einer „sichtbaren“ Polizeipräsenz als Ansprechpartner innerhalb von Spielen laut Herrn Rüdiger – außer in einem Beispiel der niederländischen Kollegen in ‚Habbo Hotel‘ – nicht durchsetzen können.
Was ist überhaupt kriminell in einem Online-Spiel und wie erkennt man Kriminelle?
Per Definition gelten in Spielen alle Handlungen als kriminell, die im jeweiligen Land eine strafrechtliche Relevanz haben können, und zwar aufgeteilt in Vermögens- Meinungsäußerungs- und Sexualdelikte. Laut Herrn Rüdiger sind Meinungsäußerungsdelikte, also Beleidigungen, die häufigste Form der Ingame-Kriminalität. Es folgen Bedrohungen (wobei zweitrangig ist, inwiefern diese real umsetzbar sind) und Betrugsdelikte (z. B. Hacken und Aneignen von Accounts, Verschaffen von Wertgegenständen im Spiel, die durch ihren Erwerb mit echtem Geld einen realen Wert darstellen, oder Verschaffen von Spielvorteilen zu Lasten anderer Spieler). Leider gebe es jedoch kein statistisches Material, das eine seriöse Gewichtung der Delikte nach ihrer Häufigkeit zulasse. Es liege in der Natur von Online-Games, dass mit Avataren und Spielfiguren gearbeitet werde, die die wahre Identität des Spielers, sein Alter und sein Geschlecht nicht erkennen lassen. Dies werde dann ausgenutzt – insbesondere im Kontext der Sexualdelikte, in denen sich etwa Erwachsene als Kinder desselben Alters wie die avisierten Opfer ausgeben, um ihrem Ziel der Vertrauensbildung und damit Zulassung von Zutraulichkeiten (z. B. Bilderschicken etc.) näherzukommen.
Die Problematik der Unterschätzung
Im Gespräch mit Mein-MMO.de empfiehlt der Kriminologe, den Jugendschutz in Online-Games durch Identitätschecks und geschulte Moderation zu intensivieren. Erziehungsberechtigte sollten misstrauischer mit dem Medium umgehen, statt es von vornherein, beispielsweise aufgrund einer kindgerechten Grafik, als „harmlos“ abzutun. Die Öffentlichkeit sei noch zu wenig sensibilisiert für diese Art krimineller Betätigung - vor allem hinsichtlich der hingenommenen Beleidigungen und Bedrohungen. Es hält sich immer noch die Vorstellung, das Internet und damit die Online-Welten seien „rechtsfreie Räume“. Sicherlich müsse man aber zwischen dem Verhalten der Spieler untereinander als „reale Personen“ und den Spielinhalten unterscheiden, die oft genug selbst kriminelle Akte als Spielhandlung darstellen und als solche auch zu akzeptieren seien. Es werde schließlich gespielt, um sich „rechtsfrei“ in Handlungen ausleben zu können, die man in der realen Welt nie auf sich nehmen würde. Während an soziale Medien wie Facebook oder Chats bereits strengere Maßstäbe angelegt würden, so Herr Rüdiger, seien Online-Games davon oft noch ausgenommen. Neben der Optik und den niedrigen Altersempfehlungen werde auch eine Bewerbung als „Gratisspiel“ als unverdächtig eingestuft.
„Eltern machen sich einen Kopf darüber, dass ihre Kinder in Facebook oder in einem normalen Chat sexuell belästigt werden können (sog. Cybergrooming). Das so etwas aber in virtuellen Welten wie Habbo Hotel, Quizduell oder auch Clash of Clans stattfinden kann, ist vielen gar nicht bewusst.“
Dass es in diesen Spielen genauso gut Chats mit Leuten geben kann, die unlautere Absichten haben könnten, werde häufig unterschätzt. Es gebe auch keine Prüfmechanismen, etwa bei Anmeldung von Erwachsenen in rein auf Kinder abzielenden Onlinespielen. Herr Rüdiger spricht sich für eine stärkere altersmäßige Abstimmung der Spieler auf Spiele ihrer Altersstufen aus, da Beleidigungen über die Alterslücken hinweg ganz anders aufgenommen würden. Manchmal gebe es sprachliche Übergriffe, die dem Aussprechenden gar nicht bewusst seien - etwa wenn er einen raueren Ton unter seinesgleichen in derselben Altersgruppe gewohnt sei.
„Der Staat macht sich einen Kopf darüber, dass Extremisten auf Schulhöfen CD´s verteilen, Facebook nutzen, um Propaganda zu betreiben, oder Propagandavideos bei Youtube einstellen. Dass aber Kinder bereits in jüngsten Jahren in Onlinespielen auf Gilden und Nutzernamen mit extremistischen Ausrichtungen treffen können und darauf nicht vorbereitet werden, spielt fast gar keine Rolle.“
Je niedriger die Alterseinstufung, desto genauer müssten die Schutzmechanismen sein. Zwar möchte Herr Rüdiger dafür kein Patentrezept ausformulieren, er denkt aber im Gespräch mit Mein-MMO.de Filtersysteme für die Online-Kommunikation an. Eine andere Möglichkeit wäre der Einsatz von Profi-Moderatoren, die zertifiziert und nicht einfach aus der Community „befördert“ sein sollten.
Die möglichen Konsequenzen für Onlinegame-Kriminalität
Natürlich dürfe man niemanden dafür anzeigen, weil er innerhalb der vorgesehenen Spielmechanik einen Akt ausgeübt habe, der „real betrachtet“ ein Verbrechen darstellt - etwa die Tötung von Charakteren, Raubzüge im Spiel oder Betrügereien an NPC’s oder Mitspielern als Bestandteil der Handlung. Manchmal seien Nicht-Spieler-Charaktere und Spieler-Avatare ja auch nicht voneinander zu unterscheiden bzw. seien manche Spieler mit der Unterscheidung zwischen diesen (auch beim Verhalten) überfordert. Der Kriminologe vergleicht das mit einem „realen“ Fußballspiel, in dem auch Körperverletzungen vorkämen, ohne dass es zur Anzeige kommen müsse. Irgendwo liege dann aber eine Grenze. Diese Grenze bzw. wo diese klar überschritten wird, hätten Ermittler oder im Endeffekt Richter zu entscheiden. Ein solcher Fall wäre beispielsweise ein Account-Hack und daraus folgender Verkauf, was einen Fall von Betrug und Hehlerei darstellt.
„Beispielsweise können in Deutschland Bannungen wegen Beleidigungen, Bedrohungen, sexuellen Belästigungen, aber auch wegen der Nutzung von Bots etc. immer auch eine strafrechtliche Würdigung nach sich ziehen. Das gilt letztlich weltweit. Schon vor etlichen Jahren gab es Fälle von der Wegnahme virtueller Items, die z.B. in den Niederlanden aber auch in Deutschland abgeurteilt wurden.“
Empfehlungen des Kriminologen
Thomas-Gabriel Rüdiger sieht die Betreiber der MMO-Plattformen und auch Politiker in der Pflicht, sich ernsthaft mit dem Problem der Onlinegame-Kriminalität zu beschäftigen und sich an der Lösungssuche zu beteiligen, damit der Kriminalität wirksamer begegnet werden könne. Spielbegleitende Moderatoren sollten für ihre Rolle besser vorbereitet werden, pädagogisch geschult sein und sich in Strafrecht und kindgerechter Kommunikation auskennen.
„Was befähigt Moderatoren eigentlich dazu, als Ansprechpartner z.B. von Kindern bei sexuellen Belästigungen, Mobbing-Fällen oder extremistischen Kommentaren zu dienen?“, mahnt der Kriminologe, der sich selbst als Gamer bezeichnet, an.
Herr Rüdiger schlägt hierzu eine Zertifizierung vor, wie sie vergleichsweise im Sicherheitsgewerbe durch die IHK auch eingeführt wurde. Für konkrete Fälle bei Begegnungen mit Beleidigern und Drohern legt er nahe, entweder denjenigen Mitspieler (über eine Ingame-Funktion) zu blocken, an Moderation oder Administrator zu melden oder bei der „echten“ Polizei zur Anzeige zu bringen. Ob die Identität des Mitspielers dann ermittelt werde, hänge von den beschriebenen Umständen ab. Generell solle man aber mit gutem Beispiel vorangehen und durch Friedfertigkeit positiv zum allgemeinen Umgangsklima beitragen.
Den ganzen Beitrag zu diesem Interview können Sie unter folgender URL nachlesen: http://mein-mmo.de/gamecrime-interview-137/



