(openPR) Mit digitaler Lohnakte neuen Standard für Lohn- und Gehaltsabrechnung setzen
Seit August 2015 setzen die ETL-Kanzleien mit der bundesweiten Einführung der eLohnakte einen neuen Standard für die digitale Lohn- und Gehaltsabrechnung beim Steuerberater – der klassische Papier-Lohnorder gehört an vielen Standorten bereits der Vergangenheit an.
Die Einführung des papierlosen Büros wurde lange prophezeit und dann doch immer wieder verschoben. Seit Jahresbeginn sorgen allerdings einige Gesetzesänderungen dafür, dass eine ausschließlich digitale Dokumentenarchivierung in greifbare Nähe rückt. Die Digitalisierung in allen Bereichen der Buchführung ist somit nicht nur ein Muss für Mandanten und Steuerberater, sondern gleichzeitig auch Chance zu einer effektiven und effizienten Zusammenarbeit. Durch die Digitalisierung wird sowohl der Zugriff auf die Personaldaten als auch die Übermittlung von lohnabrechnungsrelevanten Daten entsprechend leichter.
Bundesweit starten über 500 ETL-Kanzleien jetzt mit der Umstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung auf voll-digitalisierte Aktenführung in Kombination mit einer elektronischen Personalakte für den Mandanten. Die ETL-Gruppe hat damit die überregionale Kompetenz in der Lohn- und Gehaltsbuchführung weiter ausgebaut.
Die in das WEB-basierte Lohnsystem edlohn integrierte eLohnakte bringt den ETL-Kanzleien erhebliche Vorteile in der Eigenorganisation. „Viele Büros lassen inzwischen die Löhne und Gehälter für ihre Mandanten von einem unserer Personal-Kompetenzcenter erstellen. Mit der sicheren, zentralen Cloud-Lösung können wir von allen Standorten auf die eingescannten Dokumente und Auswertungen zugreifen. Die Prozesse werden effizienter, der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert“, beschreibt Steuerberater Torsten Lenk, Vorstand innerhalb der ETL-Gruppe, den wesentlichen Vorteil der Lösung. Neben Effizienzsteigerungen in der Eigenorganisation sieht Lenk durch die elektronische Lohnakte in Verbindung mit dem ETL Mandantenportal PISA einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil seiner Kanzleien. „Der Mandant erhält einen gesicherten Zugriff auf die Personalakten, den er zum Beispiel auch mobil mit seinem Tablet-PC oder Smartphone nutzen kann.“







