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LHI Technologiepark Köln insolvent

BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

(openPR) Der geschlossene Immobilienfonds LHI Technologiepark Köln ist insolvent. Das Amtsgericht München hat am 13. Mai 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren über die LHI Immobilienfonds GmbH & Co. Technologiepark Köln Beteiligungs-KG eröffnet (Az.: 1542 IN 1407/15). Außerdem wurden die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Objektgesellschaft Narat GmbH & Co KG (Az.: 1542 IN 1375/15) und die persönlich haftende Gesellschafterin Astum Beteiligungs GmbH eröffnet (Az.: 1542 IN 1408/15).



Das Emissionshaus LHI Leasing hatte den geschlossenen Immobilienfonds LHI Technologiepark Köln im Jahr 2005 aufgelegt. Die Fondsgesellschaft investierte in sieben Immobilien in Köln. Das Investitionsvolumen betrug insgesamt rund 240 Millionen Euro. Zur Finanzierung wurde nicht nur Geld bei den Anlegern eingesammelt, sondern auch Fremdkapital in Höhe von ca. 155 Millionen Euro aufgenommen. Darunter auch ein Kredit in Schweizer Franken über umgerechnet rund 75 Millionen Euro. Dieser Kredit wurde dem Fonds nun zum Verhängnis.

Denn durch die Entkoppelung des Schweizer Franken vom Euro setzte die Schweizer Währung zum Höhenflug an. Gleichzeitig wuchs der Schuldenberg des LHI Technologieparks dadurch quasi über Nacht dramatisch an. Schon zuvor wurden die im Kreditvertrag festgeschriebenen Beleihungsgrenzen überschritten, was zu Problemen mit der Bank führte. Da auch noch der Mehrheitsgesellschafter SHB Altersvorsorgefonds offenbar die Zustimmung zu einem Finanzierungskonzept verweigerte, blieb letztlich nur noch der Insolvenzantrag.

Für die Anleger steht ihre Einlage auf dem Spiel, ihnen kann der Totalverlust des investierten Geldes drohen. Um den finanziellen Schaden abzuwenden, haben sie allerdings die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Grundlage für diese Ansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Dazu zählt neben anderen Faktoren auch das Risiko von Wechselkursverlusten. Erfahrungsgemäß wurden in Beratungsgesprächen die Risiken häufig nur unzureichend dargelegt. Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offen legen müssen.

Wurden die Risiken oder Kick-Backs verschwiegen, bestehen gute Aussichten, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Die Insolvenz des LHI Technologieparks Köln trifft auch den SHB Altersvorsorgefonds als Mehrheitsgesellschafter. Auch hier können Schadensersatzansprüche geprüft werden.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de

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