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Workshop 'Mediation als Alternative im IP- und Unternehmensrecht: 27. August 2015 in München

20.07.201516:40 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Workshop 'Mediation als Alternative im IP- und Unternehmensrecht: 27. August 2015 in München

(openPR) Seit dem 1. Januar 2015 müssen Fachanwälte mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung pro Jahr nachweisen. Bis zu fünf Zeitstunden können im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt.

Der Abend-Workshop „Mediation als Alternative im IP- und Wirtschaftsrecht“ bietet Fachanwälten im Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwälten im Handels- und Gesellschaftsrecht die Möglichkeit, ihre jährliche Fortbildungsverpflichtung in vollem Umfang an zwei Präsenztagen zu erfüllen. Hierzu besuchen die Teilnehmer einen der zweitägigen Sommerlehrgänge am 27. Und 28. August 2015 in München und zusätzlich am Abend des ersten Lehrgangstages von 19.00 bis 20.00h den Vortrag „Mediation als Alternative im IP- und Wirtschaftsrecht“ von Dr. Michael Groß, Rechtsanwalt und Mediator in München. Außerdem nehmen sie unmittelbar anschließend an einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle in Form eines Wissenstests zum Selbststudium der Workshop-Dokumentation teil.

Zur Vorlage bei der für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung über den Besuch des jeweiligen Sommerlehrgang (Vortragszeit: 12 Zeitstunden) und eine zusätzliche Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an dem Workshop „Mediation als Alternative im IP- und Wirtschaftsrecht“. Diese zweite Bescheinigung umfasst das Selbststudium der Workshop-Dokumentation (Zeitaufwand: 3-5 Stunden), die Teilnahme am Vortrag „Mediation als Alternative im IP- und Wirtschaftsrecht“ (1 Stunde Vortragszeit) sowie die Teilnahme an der schriftlichen Lernerfolgskontrolle am 27. August 2015 in München.

Mit diesen Bescheinigungen erfüllen Fachanwälte im Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwälte im Handels- und Gesellschaftsrecht Ihre Fortbildungsverpflichtung nach § 15 FAO in vollem Umfang.

Die Kombination einer zweitägigen Veranstaltung mit einem Workshop zum Nachweis von 15 Stunden Fachanwaltsfortbildung gem. § 15 FAO n.F. bieten wir noch bei weiteren Konferenzen und Lehrgängen. Eine Auflistung aller Veranstaltungen finden Sie unter www.15-fao-fortbildung.de

Nähere Informationen zum Workshop „Mediation als Alternative im IP- und Unternehmensrecht finden Sie auf unserer Homepage unter:
https://www.akademie-heidelberg.de/seminar/15-08-gp125/workshop-mediation-als-alternative-im-ip-und-wirtschaftsrecht.

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