(openPR) Strafbarkeit bei Zusammenarbeit mit der INTERPOL (Fremdenlegion) in Deutschland gemäß StGB
Die bisher geglaubte seriöse INTERPOL (Fremdenlegion) in Frankreich als Polizeibehörde geglaubt ist nach jüngsten Recherchen von unserer Redaktion der NETZ AUSTRIA NEWSWIRE in Innsbruck Opfer eines Skandals unglaublichen Ausmaßes geworden und Opfer durch gezielte Attacken der INTERPOL als vermeintliche Polizeibehörde geglaubt die Fremdenlegion sich dahinter verbirgt als „private Military“ für militärische Dienstleistungen in Europa derzeit in Polizeikreisen den 3. Weltkrieg auslösen könnte und dabei der Deutsche Satz „stell Dir vor es ist Krieg und keiner geht hin“ entscheidend ist. Die jüngsten Recherchen ergaben, dass unsere Redaktion mit Mitarbeitern die als ADHS/Narkolepsie Patienten Methamfetamin (PERVITIN/DESOXYN (R)) vom Arzt verordnet bekamen und gemäß Universitätskrankenhaus Hamburg Eppendorf UKE von Professor Dr. Gerloff http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/030-056l_S1_Narkolepsie_2012_1.pdf eine Leitlinie zur Narkolepsie die Behandlung mit PERVITIN (R) und DESOXYN (R) oder ELVANSE (R) als Medikation welche Methamfetamin / Desoxyephedrin enthält vollkommen sowie das klassiche ADHS Medikament RITALIN (R) Methylphenidat eben als Rauschgift durch Untersuchung der Mitarbeiter auf Distanz als Drogensüchtige bezeichneten und dazu diese per Ultraschall als lange Wellen dazu Scalarwellen sog. Gedankenexperimente betrieben und Informationen direkt aus dem Körper der Journalisten bezogen. Die Technik funktioniert relativ einfach, wenn man sich vorstellt, dass beim Gähnen der Mensch seine Mitmenschen ansteckt. Die INTERPOL als Fremdenlegion oder Polizeibehörde verwendet dazu spezielle unkonventionelle Waffentechnik die mit diesen Wellen arbeitet und können damit den Menschen illegal rechtswidrig als Kriegserklärung bzw. Terroristen im Auftrag ihrer Auftraggeber die sich des internationalen Terrorismus strafbar machen in den jeweiligen Ländern international damit des Völkermord ausgeschrieben zur Fahndung zu verhaften in Deutschland man die Möglichkeit des Haftbefehls ohne Namen mit bloßem Photo oder Genetischen Fingerabdruck hat, sowie der Verurteilung ohne Namen rein auf Basis der Person. Somit ist diplomatische Immunität nicht gegeben, da die Personen auf diesem Weg in Deutschland weltweit nach US Verfassungsgrundsatz der Gleichheit im Recht „equal rights“ festgenommen und verurteilbar sind, sowie durch die Strafverfolgung untersucht werden und vor Gericht gestellt werden können.
Die Experten im Sicherheitsbereich, welche wir sprachen, welche auch beteiligt bei der Aufklärung des 9-11 in USA durch Auffinden des Attentäters Mohammed Atta dessen richtiger Name Mohammad Al-Atta() uns als Referenz mit Information die bei Rechtsanwalt Prosotowitz in München (ehemas Bossi Kanzlei) liegenden Aufzeichnungen dazu per VRFY Befehl über den STMP Port des Mailservers durch Hilfe des VERIFY-PRINZIPs den Attentäter vom 9-11 finden ließen eben durch Andreas Zauner als früher im Sicherheitsbereich tätig eben als Aussage dieses derzeitge Verhalten der INTERPOL äußerst fragwürdig sei.



