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Informationsabend zum Generationswechsel nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts

(openPR) Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht die bisherige Privilegierung der Vererbung von Betriebsvermögen in großen Teilen verfassungswidrig. Deshalb sind Unternehmer in diesem Zusammenhang mit vielen Fragen und wenigen Antworten konfrontiert:

• Sind die bisherigen Regelungen noch nutzbar?
• Wie ist eine Unternehmensnachfolge jetzt am besten zu organisieren?

Mit Antworten ist auch kurzfristig nicht zu rechnen, denn der Gesetzgeber hat bis zum 30. Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Eine Regelung kann dann aber auch rückwirkend zum 15. Dezember 2014 erfolgen. Die Fragezeichen bleiben, dabei ist die Zahl der Nachfolgeregelungen unverändert hoch.

Was jetzt schon klar ist: Um von der Erbschaftssteuer verschont zu bleiben, ist eine umfassende Lohnsummengarantie nötig. Das bedeutet Aufwand für Unternehmen, die an einen Nachfolger übergeben werde sollen: Es braucht eine exakte Umsatz-, Ergebnis- und Personalplanung für die nächsten drei bis fünf Jahre. Dafür müssen mögliche Risiken ebenso analysiert werden wie die finanziellen Mittel. Auch die Rechtsverhältnisse einzelner Vermögensgegenstände sowie die Besteuerung von Verwaltungsvermögen sind vorausschauend zu überprüfen.

Wie das geht und was dabei zu beachten ist, erklärt Rechtsanwalt Martin Janssen in der Informationsveranstaltung „Der Architekt des Generationswechsels“. Der Gründer des Expertenzentrum für Generationswechsel (EZGW) wird Kernpunkte des Urteils ebenso schildern wie Handlungsempfehlungen und Hindernisse sowie vielversprechende Erfolgsfaktoren. Dafür hat er mit Richard Lammers von der MSB Beratung GmbH aus Stadtlohn einen zusätzlichen Experten ins Boot geholt – Lammers wird ab 17.30 Uhr über „Die erfolgreiche Unternehmensplanung im Generationswechsel“ sprechen.

Die Agenda für Mittwoch, 17. Juni 2015, in Düsseldorf und Donnerstag, 18. Juni 2015, in Köln reicht von Analyse bis Handlungsempfehlung und von 15.30 bis etwa 18.30 Uhr. Eine Anmeldung ist möglich per Fax (02196 739042), E-Mail (E-Mail) oder per Post an Rechtsanwalt Martin Janssen, Neuenflügel 25, 42929 Wermelskirchen. Die Veranstaltungsorte werden anschließend mitgeteilt. Die Teilnahme ist kostenlos. Weitere Informationen über Rechtsanwalt Janssen finden Sie unter www.mjanssen-consulting.de.

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