(openPR) Der Rechtsanwalt Arnold Detlev Schmitz ist pensionierter Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf und praktiziert in Mönchengladbach in der wirtschaftsrechtlich orientierten Rechtsanwaltskanzlei Banerjee & Kollegen. Er berät private und gewerbliche Mandanten vor allem im allgemeinen Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sowie im Verkehrs- und Bau-, Wohnungseigentums- und Mietrecht. Seine Kernfrage lautet: Was ist für den Mandanten wichtig?
Arnold Detlev Schmitz ist hochzufrieden. Seit rund zwei Jahren arbeitet der Jurist in Mönchengladbach und hat in dieser Zeit zahlreiche Mandate erfolgreich bearbeitet. „Meine Beratungsleistung wird im regionalen Markt sehr gut angenommen, sowohl von privaten als auch von gewerblichen Mandanten“, sagt der Rechtsanwalt, der seit Frühjahr in der wirtschaftsrechtlich orientierten Kanzlei Banerjee & Kollegen praktiziert und auf einen besonderen Erfahrungsschatz zurückblicken kann. Immerhin war der Mönchengladbacher 35 Jahre als Richter tätig, davon 22 Jahre – bis zu seiner Pensionierung 2013 – am Oberlandesgericht Düsseldorf. „Dort habe ich natürlich Einblick in zahlreiche Rechtsgebiete erhalten und eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen aus dem Blickwinkel eines Richters bearbeitet. Dadurch besitze ich Kompetenzen, die mir in der anwaltlichen Tätigkeit sehr weiterhelfen und meinen Mandanten durchaus Vorteile verschaffen.“
Seine Beratungsgebiete hat Arnold Detlev Schmitz, der aufgrund langjähriger ehrenamtlicher und politischer Tätigkeiten das gesellschaftliche Leben in Mönchengladbach gut kennt, vor allem ausgehend von seinen Arbeitsschwerpunkten am Oberlandesgericht gewählt. Dort war er in verschiedenen Zivilsenaten tätig, unter anderem für Verkehrsunfall- und Versicherungsrecht, Kauf-, Bank- und Gesellschaftsrecht sowie Miet-, Wohnungseigentums-, Leasing- und Dienstvertragsrecht. Darüber hinaus bietet der ehemalige Richter rechtlichen Rat auch im allgemeinen Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sowie im Erbrecht an, etwa bei der Nachfolgeplanung. „Wir beraten in diesen Rechtsgebieten unsere Mandanten vielfach auch über die eigentliche Fragestellung hinaus. Wir wollen dem Mandanten eine umfassende Lösung für sein Anliegen liefern. Deshalb reicht es meistens nicht, nur die rein juristische Frage sachlich richtig zu beantworten.“
Der Anwalt erlebt dies immer wieder, vor allem bei unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Mandaten. Schnell ergäben sich beispielsweise aus der erst einmal rein technischen Überprüfung eines Gesellschaftsvertrages weitere Punkte, die für den Mandanten zwar vielleicht nicht im ersten Schritt ersichtlich seien, aber dennoch entscheidend für den langfristigen Erfolg sein könnten. Das seien zum Beispiel Haftungs- und Gewährleistungsklauseln, die in ihrer aktuellen Gestaltung nachteilig für einen Gesellschafter sein könnten, aber auch angrenzende Erbrechtsfragen im Zusammenhang mit einer späteren Unternehmensnachfolge. „Deshalb ist es unsere Aufgabe, die richtigen Fragen für den Mandanten zu stellen und immer über den Tellerrand hinauszuschauen“, betont Arnold Detlev Schmitz. „Und je komplexer die Themen werden, desto wichtiger ist es natürlich, dass wir uns nicht nur ausschließlich auf die ursprüngliche Frage konzentrieren. ‚Was ist für den Mandanten wichtig?’ Das müssen wir herausfinden.“
Schmitz zieht für seine Mandanten natürlich auch vor Gericht. Schon aufgrund seiner richterlichen Tätigkeit ist die Prozessführung ein wichtiger Teil seines Arbeitsalltags – den er mit großem Erfolg meistert, wie seine Quote zeigt: „Ich habe meine Prozesse bisher erfolgreich geführt, seien es Mietstreitigkeiten oder Kaufrechtsfragen“, sagt Arnold Detlev Schmitz. Weitere Informationen im Internet unter www.banerjee-kollegen.de.









