(openPR) Vortrag bei „Aufgeweckt“ Unternehmerinnen-Netzwerk Wetterau e. V.
Jede Art der Werbung bedarf eines besonderen Augenmerks hinsichtlich rechtlicher Vorgaben, um nachhaltig erfolgreich zu sein. Egal, ob Anbieter ihre Waren und Dienstleistungen über ihre Internetpräsenz, Anzeigen, Pressemitteilungen, E-Mail-Marketing und/oder Social Media-Kanäle bewerben, es gibt eine Vielzahl von rechtlichen Fragen zu beachten: angefangen vom ordnungsgemäßen Impressum und sonstigen Pflichtangaben auf der Webseite und auf Social Media-Plattformen über Datenschutzerklärung sowie urheber-, werberechtliche oder markenrechtliche Vorgaben bis hin zur korrekten Kommunikation mit Verbrauchern bei Bestellungen außerhalb des Ladengeschäfts oder Büros des Unternehmers.
Die Friedrichsdorfer Anwältin für IT-Recht, Stefanie Hagendorff, informiert über aktuelle Fälle. Auch Fragen zur Rechtslage bei negativen Bewertungen im Internet werden diskutiert. „Die Materie wird sowohl aus Sicht der Verbraucher als auch der Unternehmen beleuchtet, juristische Fallen und Handlungsempfehlungen werden angesprochen, damit eine Abmahnung oder gar einer Unterlassungsklage bzw. ein Bußgeldbescheid einer Datenschutzaufsichtsbehörde vermieden werden kann“, betont Hagendorff.
Der interaktive Austausch findet im Rahmen der nächsten Veranstaltung des Unternehmerinnen-Netzwerkes Wetterau e. V. am Montag, 04. Mai 2015, um 9:30 Uhr in der Wasserburg, Haingraben 17, in Rosbach statt.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit, das Unternehmerinnen-Netzwerk Wetterau kennenzulernen. Gäste sind herzlich willkommen. Interessierte können sich anmelden bei: Christa Benedik-Eßlinger,
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Weitere Informationen unter www.netzwerk-wetterau.de
Abdruck honorarfrei, Belegexemplar erbeten.













